Stichwahl Ende Mai
Der 24. April steht nun offiziell als Tag der Bundespräsidentschaftswahl im Wahlkalender: Der Hauptausschuss des Nationalrats genehmigte am Mittwoch die entsprechende Verordnung der Regierung. Für den 22. Mai ist eine allfällige - und wahrscheinliche - Stichwahl anberaumt.
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Stichtag ist der 23. Februar, Wahlvorschläge können bis zum 18. März um 17.00 Uhr bei der Bundeswahlbehörde eingereicht werden. Das heißt, dass jeder Kandidat und jede Kandidatin in diesem Zeitraum 6.000 Unterschriften von Wahlberechtigten sammeln muss, um antreten zu können.
Wahlkarten müssen bis 24. April eingelangt sein
Bis 20. April können Wahlkarten schriftlich beantragt werden. Persönlich kann man sich eine Wahlkarte bis zum 22. April um 12.00 Uhr, also dem Freitag vor der Wahl, holen. Wahlkarten müssen jedenfalls bis zum Wahlschluss am 24. April um 17.00 bei der Bezirkswahlbehörde oder in einem Wahllokal eingetroffen sein. Das heißt für Briefwähler, dass sie den Zustellweg der Post bedenken müssen. In den vergangenen Jahren hatte diese Sonderschichten geschoben, um Wahlkuverts zu verteilen.
Am 8. Juli ist das neue Staatsoberhaupt im Amt, an diesem Termin findet die Angelobung vor der Bundesversammlung, also dem Nationalrat und dem Bundesrat, statt - eine der wenigen Gelegenheiten für die Parlamentarier, im historischen Sitzungssaal Platz zu nehmen.
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