Glücksspielrazzien: Richter setzen Verfahren aus
In Sachen Glücksspielgesetz gibt es wieder Ärger. Diesmal geht es um die Razzien der Finanzpolizei in Automatensalons, gegen die sich die Betroffenen mit allen juristischen Mitteln wehren. Bei den Landesverwaltungsgerichten stapeln sich die Akten. Wegen rechtlicher Unklarheiten setzen jetzt viele die Verfahren aus. Und auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) wurde erneut angerufen.
Im Kern geht es um die Frage, ob das neue Glücksspielgesetz (GSpG) EU-rechtskonform ist. Vor ein paar Jahren schon hat der EuGH das österreichische Glücksspielmonopol gekippt. Mit der Gesetzesreparatur wurden aber nicht alle Unklarheiten beseitigt.
Warten auf Verwaltungsgerichtshof
Die Beschwerden der Betreiber von mutmaßlich illegalen Glücksspielautomaten legten gegen die Razzien vielfach Beschwerde ein und zeigten Finanzbeamte wegen Amtsmissbrauchs an. Das landet dann bei den Landesverwaltungsgerichten (früher: Unabhängige Verwaltungssenate, UVS).
Diese jedoch „streiken“ jetzt: In Oberösterreich, Niederösterreich und Wien haben Landesverwaltungsrichter begonnen, die Verfahren auszusetzen. Der Grund: Der „zentrale Streitpunkt“, ob das GSpG mit EU-Recht vereinbar ist, sei noch nicht geklärt, wie die Verwaltungsrichter-Vereinigung (VRV) auf ihrer Homepage erklärt. Konkret warten die Verwaltungsrichter auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH).
EuGH erneut angerufen
Parallel dazu hat das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich erneut den EuGH angerufen. Es geht um eine finanzpolizeiliche Razzia in einer Welser Sportbar im Jahr 2012, bei der sämtliche Spielautomaten und Geräteschlüssel beschlagnahmt wurden. Das LVwG muss nun entscheiden, ob die 24.000-Euro-Strafe pro Beschwerdeführer rechtmäßig war, sieht sich aber dazu aufgrund rechtlicher Unklarheiten nicht imstande.