Gerichtspraxis auf sieben Monate verlängert
Justizminister Wolfgang Brandstetter verlängert die Gerichtspraxis von fünf auf sieben Monate und hebt die Entlohnung der Rechts- auf jene der Verwaltungspraktikanten an. Die Ausbildung der Juristen war 2011 mit dem Sparpaket Claudia Bandion-Ortners stark eingeschränkt worden. Die Rechtsanwälte finden es „sehr löblich“, dass sie wieder verbessert wird.
Es sei ihm ein „wichtiges Anliegen“, die Ausbildung von Richtern, Staatsanwälten, Notaren und Rechtsanwälten zu optimieren und noch attraktiver zu gestalten, so Brandstetter zu dem Entwurf, den er in Begutachtung geschickt hat.
Rechtsanspruch auf Gerichtspraxis
Damit bekommen Rechtspraktikanten künftig - geplant ist ab Anfang 2017 - 1.272,35 Euro brutto. Das sei das vorige Niveau und endlich wieder eine leistungsgerechte Entlohnung, begrüßte ÖRAK-Präsident Rupert Wolff im APA-Gespräch Brandstetters Entwurf. Dass nicht wieder auf neun Monate verlängert werde, sei „schade“, aber aus budgetären Gründen wohl nicht möglich.
Alle Absolventen eines rechtswissenschaftlichen Studiums haben einen Rechtsanspruch auf Gerichtspraxis. Für die klassischen Rechtsberufe - Richter, Staatsanwalt, Notar und Rechtsanwalt - ist sie verpflichtend. Rechtspraktikanten werden für jeweils etwa zwei, drei Monate einem Richter oder Staatsanwalt zugeteilt. Meist absolvieren sie einen Teil am Bezirks- und einen Teil am Landesgericht.