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Spürbare Entlastung

Das Jahr 2016 bringt Österreichs Steuerzahlern eine spürbare Entlastung. Die 70 Euro monatlich für Durchschnittsverdiener mit etwa 26.000 Euro Jahresbrutto sollen durch Betrugsbekämpfung und das Drehen an diversen Steuerschrauben zurückverdient werden.

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Allein die Entlastung für Lohnsteuerzahler soll 2016 3,75 Mrd. Euro kosten. Für sie wird die Steuerreform mit Auszahlung der Jänner-Gehälter und Pensionen spürbar. Einem vollzeitbeschäftigten männlichen Arbeitnehmer mit durchschnittlich rund 49.000 Euro Jahresbrutto bleiben laut Entlastungsrechner des Finanzministeriums gut 120 Euro monatlich mehr, einer vollzeitbeschäftigten Frau mit durchschnittlich rund 38.000 Euro etwa 90 Euro.

Neue Steuerstufen

Mit der Steuerreform sinken die Steuersätze für fast alle Einkommensklassen: Der Eingangssteuersatz sinkt von 36,5 auf 25 Prozent, danach folgen drei weitere Steuerstufen (35, 42 und 48 Prozent), der bisherige Spitzensteuersatz von 50 Prozent greift künftig erst ab 90.000 Euro, bisher lag die Grenze bei 60.000.

Grafik zur Steuerreform

APA/ORF.at

Für Einkommensteile über einer Mio. Euro jährlich wird ein neuer Spitzensteuersatz von 55 Prozent fällig. Der bis 2020 befristete höhere Spitzensteuersatz trifft 358 Personen (Stand 2014) und bringt rund 50 Mio. Euro, ist also eher ein symbolischer Beitrag zur Gegenfinanzierung. Ob es bei der Befristung bleibt, ist abzuwarten: Auch die Solidarabgabe auf das 13. und 14. Monatsgehalt der Spitzenverdiener wurde 2013 befristet eingeführt, ein Jahr später aber unbefristet verlängert. Erhöht wird außerdem der Kinderfreibetrag - und zwar von 220 auf 440 Euro bzw. 132 auf 300 Euro jährlich pro Kind, je nachdem, ob der Freibetrag von einem oder zwei Steuerpflichtigen geltend gemacht wird.

Wer ab wann profitiert

Grundsätzlich gilt dabei die „15-Tage-Regel“, wie das Finanzministerium auf APA-Anfrage erläutert: Wer sein Jänner-Gehalt schon in der letzten Dezember-Hälfte überwiesen bekommt, profitiert bereits von den niedrigen neuen Steuersätzen. Wer im umgekehrten Fall sein Dezember-Gehalt aber erst nachträglich in der ersten Jänner-Hälfte erhält, zahlt noch die höheren alten Steuersätze.

Selbstständige rechnen die Einkommensteuer ohnehin im Nachhinein ab, die Entlastung wird für sie daher erst mit der 2017 fälligen Einkommensteuererklärung schlagend. Wer nicht so lange warten möchte, kann mit Verweis auf die Steuerreform allerdings die Herabsetzung der quartalsweise fälligen Steuervorauszahlungen beantragen. Dafür reicht laut Finanzministerium ein formloses Schreiben über FinanzOnline aus. Die Anträge sollen „rasch und bürgerfreundlich“ behandelt werden, heißt es dazu im Ministerium.

Ermäßigter Mehrwertsteuersatz erhöht

Wer Dividenden auf Aktien kassiert, Immobilien erbt oder Tierfutter kauft, muss dafür mehr bezahlen. Für viele Konsumenten unmittelbar spürbar werden höhere Mehrwertsteuern - etwa auf lebende Tiere, Pflanzen, Tierfutter und auf Tickets für Museen, Theater und Zoos sowie auf Hotelübernachtungen - Letztere ab April.

Für all diese Produkte galt bisher der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von zehn Prozent - künftig werden es 13 Prozent sein. Die Kapitalertragsteuer für Dividenden steigt von 25 auf 27,5 Prozent, jene für Zinsen bleibt bei 25 Prozent. Weitere Einnahmen für den Fiskus bringen die Änderungen bei der Grunderwerbsteuer und bei der Steuer auf Immobiliengewinne.

Änderungen bei Negativsteuer

Pensionisten können 2016 erstmals Negativsteuer geltend machen, wenn auch nicht im vollen Ausmaß - und zwar bis zu 55 Euro für das abgelaufene Jahr 2015, ab 2016 sind es 110 Euro. Voraussetzung ist eine Pension unter der Steuerfreigrenze von rund 14.000 Euro brutto jährlich. Mindestpensionisten, also Bezieher einer Ausgleichszulage, haben trotz geringer Pensionshöhe keinen Anspruch auf die Negativsteuer. Für sie würde die Gutschrift die Ausgleichszulage im selben Ausmaß reduzieren.

Für Arbeiter und Angestellte mit geringem Einkommen wird die Negativsteuer 2016 deutlich ausgeweitet - und sie soll erstmals automatisch ausgezahlt werden. Anspruchsberechtigt sind alle Arbeitnehmer, die zwar Sozialversicherung bezahlen, deren Einkommen aber unter der Steuerfreigrenze von rund 14.000 Euro Jahresbrutto liegt. Ihnen wird ein Teil der Sozialbeiträge rückerstattet. Diese Gutschrift war bisher mit 110 Euro bzw. maximal einem Fünftel der Sozialbeiträge gedeckelt. Ab 2016 werden bis zu 400 Euro bzw. maximal die Hälfte der Sozialbeiträge rückerstattet. Besteht zusätzlich noch Anspruch auf Pendlerpauschale, erhöht sich die Gutschrift auf 500 Euro.

Wachstumsimpulse erhofft

Die Reform ist freilich nicht nur ein Geschenk der Regierung an die Steuerzahler, die Koalition erhofft sich damit auch Wachstumsimpulse. Das Institut für Höhere Studien (IHS) erwartet für 2016 eine Erhöhung der privaten Konsumausgaben von heuer 0,4 auf 1,5 Prozent, für 2017 dann 1,3 Prozent Zuwachs. Laut Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO) soll sich allein das mit plus 0,4 Prozent positiv aufs Bruttoinlandsprodukt (BIP) durchschlagen. Einen Unsicherheitsfaktor gibt es aber, nämlich wenn die Bürger das Geld eher hamstern als ausgeben: Dann könnte die Sparquote unerwartet stark steigen und die Konsumflaute dadurch prolongiert werden.

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