VW verlängert Verjährungsfrist für Skandalmotor
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Vom Abgasskandal betroffene VW-Kunden können nach Angaben des Konzerns jetzt bis mindestens Ende 2017 Ansprüche auf Gewährleistung stellen. Volkswagen verzichte „ausdrücklich bis zum 31. 12. 2017 auf die Erhebung der Verjährungseinrede im Hinblick auf etwaige Ansprüche, die im Zusammenhang mit der in Fahrzeugen mit Motortyp EA 189 eingebauten Software bestehen“, teilte VW heute mit.
Damit verlängert Volkswagen die Frist um ein Jahr - bisher war sie bis Ende 2016 gesetzt. Darüber hinaus gilt der Verjährungsverzicht ab sofort auch für bereits verjährte Ansprüche.