Journalisten nach Bericht über Asylmissstände verurteilt
Die Rechercheplattform Dossier.at wurde wegen ihrer Berichterstattung über Missstände in Asylquartieren nun in einem Fall wegen Besitzstörung rechtskräftig verurteilt. Laut dem „Standard“ (Onlineausgabe) muss Dossier wegen der Recherchen in einem Gasthof im burgenländischen Ort Pama rund 2.000 Euro an Strafe inklusive Verfahrenskosten zahlen.
Dossier wurde von Asylwerbern ins Haus gelassen, danach konfrontierten Journalisten der Rechercheplattform den Unterkunftgeber mit beobachteten Missständen wie Schimmel, verdreckten Matratzen, Sofas und Kästen sowie unzureichender Stromversorgung.
Dossier habe dadurch eine „journalistische Taktik“ an den Tag gelegt, die gegen die Eigentumsfreiheit laut Paragraf 354 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs verstoße, urteilte das Landesgericht Eisenstadt in seinem Spruch. „Dieser könnte durchaus auf andere Recherchen im Asylquartierbereich übertragbar sein“, warnte Dossier-Chefredakteur Florian Skrabal gegenüber dem „Standard“.
Anwalt ortet Skandal
Der Gasthofbesitzer reichte Klage gegen Dossier ein. Die Zustände in der Unterkunft waren in dem über zwei Instanzen reichenden Verfahren am Bezirks- und Landesgericht allerdings kein Thema. Die Richter setzten sich vielmehr mit der Frage auseinander, ob Asylwerber wie normale Mieter das Recht haben, in ihren Quartieren Besucher zu empfangen, ohne den Beherberger zu informieren. Das Landesgericht Eisenstadt entschied mit Nein.
Dossier-Anwalt Alfred Noll sprach deshalb im Ö1-Mittagsjournal von einem Skandal. „Das Urteil führt dazu, dass Asylwerber dort gehalten werden wie in einem Gefängnis.“ Empört zeigte sich Noll auch darüber, dass für einen Besuch die Erlaubnis des Innenministeriums einzuholen sei, was von der Justiz mit dem Spruch uneingeschränkt anerkannt worden sei.
„Diese Regelung ist unzumutbar und auch menschenrechtswidrig“, glaubt der Anwalt. Menschen, die sich rechtmäßig in Österreich aufhalten, hätten wie jeder andere das Recht, Freunde, Bekannte und auch Journalisten nach Hause einzuladen.