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Wettbetreiber gegen Finanzpolizei

Seit das Glücksspielgesetz 2010 in Kraft ist, streiten die Betreiber von Automatensalons mit den Behörden wegen Beschlagnahmen und Razzien. Besonders auf die Finanzpolizei haben es die betroffenen Glücksspielbetreiber offenbar abgesehen. Sie wendeten allerlei Tricks an, um die Mitnahme womöglich nicht erlaubter Geräte zu verhindern, so Wilfried Lehner, Chef der Finanzpolizei.

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Das Glücksspielgesetz ist seit 2010 in Kraft. In Wien ist das kleine Glücksspiel seit fast einem Jahr verboten. In anderen Bundesländern darf nur noch eine bestimmte Anzahl an Geräten stehen, in Vorarlberg, Tirol und Salzburg ist das Automatenspiel nach wie vor untersagt. Trotzdem gibt es wegen Beschlagnahmungen und Razzien immer noch reichlich Ärger zwischen Behörden und Betreibern.

Pfefferspray und Betonsockel

„Am Anfang haben sie versucht, die Geräte mit Metallbügeln am Boden zu verankern“, so Lehner zur APA. Diese seien einfach abgeschnitten worden. Der neueste „Schmäh“ in Wien: Die Automaten werden einbetoniert. „Sie befüllen den ganzen unteren Sockel mit Beton.“ Für Aufregung sorgte vor ein paar Monaten auch der angebliche Diebstahlschutz für Geräte mit Geldannahme- und -ausgabefunktion. Versuchte man den Automaten zu entfernen, wurde die „chemische Keule“ in Form eines Pfeffersprays ausgelöst. „Wir wussten im Vorfeld davon und sind jetzt mit Atemschutzmaske ausgerüstet, um die Geräte deaktivieren zu können“, so Lehner.

Anzeigen nach Entfernung

Wenn die Finanzpolizei einbetonierte Geräte gewaltsam entfernt und beschädigt, hagle es Anzeigen wegen Sachbeschädigung oder auch Amtsmissbrauchs. Eine Zeit habe Ruhe geherrscht, aber 2015 habe es wieder eine neue Anzeigenwelle gegeben. Auch die neue Berechtigung der Anwendung von Befehls- und Zwangsgewalt, die es den Kontrollorganen ermöglicht, verschlossene Türen gewaltsam zu öffnen, werde für derartige Strafanzeigen missbraucht, so Lehner. Sämtliche Anzeigen seien aber naturgemäß wirkungslos geblieben und von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden.

In Wien habe man die Lage durch Kontrollhandlungen grundsätzlich gut im Griff, resümierte Lehner. Es kämen immer wieder Anzeigen herein, insgesamt gebe es aber nur noch „wenige Verdachtsfälle“. Die Anzeiger sind nicht nur besorgte Bürger, sondern auch Konkurrenten und sogar Spieler, „die sich selbst aus dem Spiel nehmen wollen“. Bei illegalen Betreibern können sich Menschen mit problematischem Spielverhalten nämlich nicht sperren lassen.

Geräte türmen sich

Konfisziert die Finanzpolizei Automaten, kann sie die Geräte entweder versiegeln oder gleich mitnehmen. Da gibt es aber ein Problem: „Wenn wir die Geräte dort lassen, reißen sie die Versiegelungen sofort runter und verwenden die Geräte beinhart weiter“, so Lehner, obwohl auf den Bruch eines finanzpolizeilichen Siegels sechs Monate Haft stünden.

Konfiszierte Automaten werden bei den jeweiligen Landespolizeidirektionen gelagert und können vernichtet werden, wenn der Einziehungsbescheid rechtskräftig ist. Da de facto jeder Bescheid beeinsprucht wird, stünden immer ein paar hundert Geräte herum. Die einzelnen Landesverwaltungsgerichte entscheiden laut Lehner in Sachen Beschlagnahmung von Glücksspielgeräten sehr unterschiedlich: Manchmal also die Betreiber recht, manchmal die Finanzpolizei. Erst langsam kristallisiere sich eine gewisse Spruchpraxis heraus.

Keine Rückgabe

Dass die Geräte zurückgegeben werden müssen, komme nicht vor. „Da hat der Gesetzgeber eine Methode gefunden: Es kommt nicht darauf an, dass jemand schuldhaft gehandelt hat. Wesentlich ist nur, dass das Gerät ins Glücksspielmonopol an sich eingegriffen hat. Ob der Betreiber bestraft wird oder nicht, ist für die Einziehung des Geräts unerheblich“, so Lehner. Die einzige Variante, bei der ein Gerät zurückgeben werden müsse, sei die Beschlagnahmung eines Flipperautomaten, der kein Glücksspielgerät ist. Das sei allerdings noch nie passiert.

Illegales Glücksspiel in Sportwettsalons

Nach wie vor ein Thema in Wien sind Sportwettsalons, die im Hinterzimmer illegales Glücksspiel anbieten. Mit Sportwetten können die Betreiber laut Lehner viel weniger verdienen als mit Glücksspiel. Angesichts dessen und der hohen Dichte an Sportwettlokalen sei der Drang groß, den Umsatz und damit den Reingewinn mit Glücksspiel zu erhöhen.

Mit dem neuen Wiener Wettgesetz werde sich einiges verschärfen. „Der Wettanbieter kann auch seine Wettkonzession verlieren, wenn er illegales Glücksspiel anbietet“, so Lehner. Der Gesetzesentwurf, der seit ein paar Wochen in Brüssel zur Genehmigung liegt, sieht außerdem ein Verbot von Livewetten auf Sportereignisse vor. Diese gelten als eine Art „Ersatzdroge“ für Automatenspielsüchtige und boomen in Wien. Seit dem Verbot des kleinen Glücksspiels habe das Livewettangebot in der Bundeshauptstadt rasant zugenommen.

Heuer wieder verstärkt Razzien

Die Finanzpolizei verstärkte 2015 ihre Aktivitäten im Glücksspielbereich. Mit 2.089 Geräten wurden bis November fast doppelt so viele Automaten beschlagnahmt wie in den beiden Jahren davor. In der Bundeshauptstadt gab es heuer bis November 350 Kontrollen, 418 Geräte wurden beschlagnahmt. Dás geht aus einer Aufstellung des Finanzministeriums bzw. Finanzpolizei hervor.

Landesweit standen die meisten der konfiszierten Automaten in Oberösterreich, nämlich 767. Es stimme leider, dass das Bundesland eine „Hochburg“ illegaler Automaten sei, so Lehner. Oberösterreich erließ 2012 ein Gesetz, laut dem nur noch konzessionierte Firmen kleines Glücksspiel anbieten dürfen. Drei Lizenzen für insgesamt 1.176 Geräte vergab das Land in der Folge.

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