Konzern unter der Abgabenlupe

McDonald’s ist ins Visier der EU-Kommission gerückt. Der Verdacht: Der Fast-Food-Konzern zahlte trotz hoher Gewinne unrechtmäßigerweise keine Steuern - weder in Europa noch in den USA. Das gelte es zu prüfen, so die EU-Kommission am Donnerstag. Doppelbesteuerungsabkommen sollten Doppelbesteuerung verhindern, aber nicht als Rechtfertigung für doppelte Nichtbesteuerung dienen, so EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Unterdessen stellten sich die Niederlande auf die Seite von Starbucks. Der Kaffeeröster war von der EU-Kommission zu einer Steuernachzahlung von bis zu 30 Millionen Euro verurteilt worden.

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