Schuldsprüche für Rumpold und Hochegger bestätigt
Der Schuldspruch für den ehemaligen FPÖ-Bundesgeschäftsführer und späteren -Werber Gernot Rumpold im Telekom-III-Verfahren ist rechtskräftig. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat heute die Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung Rumpolds gegen seine erstinstanzliche Verurteilung verworfen.
Der 58-Jährige war im August 2013 wegen Untreue als Beteiligter zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden, weil er im Frühjahr 2004 als Geschäftsführer seiner Werbeagentur mediaConnection von der Telekom Austria (TA) 600.000 Euro entgegengenommen hatte, die er mit offenen Forderungen an die FPÖ gegenverrechnete.
„Haider zufriedenstellen“
Der damalige TA-Vorstand Rudolf Fischer und ein TA-Prokurist hatten den Geldfluss auf Wunsch des damaligen Kärntner Landeshauptmanns und „starken Mannes“ der FPÖ, Jörg Haider, in die Wege geleitet. Dem schriftlichen Urteil des Erstgerichts zufolge war der primäre Zweck der Zahlung, „Doktor Haider zufriedenzustellen“.
Fischer konnte sich seiner Darstellung zufolge Haiders Wunsch, die Finanzen der FPÖ mit einem „Scheinauftrag“ an Rumpolds Agentur aufzubessern, nicht entziehen, weil er ansonsten Nachteile für die TA befürchtete. Die über Rumpold verhängte unbedingte Freiheitsstrafe hob der OGH-Berufungssenat allerdings auf.
FPÖ muss 600.000 Euro nicht bezahlen
Durchaus erfolgreich ist die FPÖ aus dem Telekom-III-Verfahren hervorgegangen. Hatte das Erstgericht noch dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Abschöpfung der 600.000 Euro bei den Freiheitlichen entsprochen, die von der TA an Rumpolds mediaConnection geflossen waren, wies der OGH diesen Antrag nun aus formalen Gründen ab.
Rumpold zeigte sich nach Schluss der Verhandlung gefasst und erklärte gegenüber Journalisten: „Ich hätte mir einen Schlussstrich gewünscht.“ Dass er jetzt noch einmal wegen Falschaussage vor Gericht gestellt wird und erst im kommenden Jahr eine Strafe erhalten wird, behage ihm nicht, gab er zu verstehen.
Hätte er eine Strafe bekommen, „hätte ich eine Haftstrafe sofort angetreten“. Dass er der FPÖ 600.000 Euro bezahlen muss, „verwundert mich eigentlich“, bemerkte Rumpold, wobei er darauf verwies, dass er sich im Privatkonkurs befinde: „Man hat mir alles genommen.“
Auch Untreueschuldspruch für Hochegger gültig
Ebenfalls gültig ist laut OGH der Untreueschuldspruch für Peter Hochegger im Telekom-IV-Prozess - dabei ging es um auf Basis von Scheinrechnungen getätigte Zahlungen der Telekom Austria (TA) an zwei BZÖ-nahe Werbeagenturen - den erstinstanzlichen Schuldspruch wegen Untreue als Beteiligter für Peter Hochegger bestätigt. Die über den Lobbyisten verhängte Haftstrafe von zweieinhalb Jahren unbedingt wurde allerdings aufgehoben.
Grund dafür: Hochegger war vom Erstgericht auch wegen falscher Zeugenaussage im parlamentarischen Korruptionsuntersuchungsausschuss schuldig erkannt worden, wo er unter Wahrheitspflicht deponiert hatte, er sei mit dem Geldsegen an das BZÖ nicht in Verbindung gestanden.
Laut OGH wäre Hochegger vom Erstgericht ein möglicher Aussagenotstand bei seinem Auftritt vor dem U-Ausschuss zugute zu halten gewesen. Entsprechenden Anhaltspunkten sei aber nicht nachgegangen worden. Der OGH ordnete daher eine Neudurchführung des Falschaussageverfahrens an, an dessen Ende unter Berücksichtigung der erwiesenen Beteiligung an der Untreue eine neue Strafe für Hochegger festgelegt werden muss.