Koalition hat es eilig
Mit der Verschärfung des Asylrechts hat es die Regierung offenbar eilig. Auch wenn das Gesetz wohl erst im Dezember beschlossen wird, sollen die verschärften Regeln bereits ab 15. November gelten. Das geht aus dem Begutachtungsentwurf hervor, auf den sich Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) und SPÖ am Montag einigten.
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.
Auf große Änderungen am Entwurf der Innenministerin verzichtete der Koalitionspartner. Die Vorschläge, die das Innenministerium bereits Anfang Oktober präsentiert hatte, finden sich fast eins zu eins im jetzigen Gesetzesentwurf. So auch das „Asyl auf Zeit“, das im Vorfeld die meiste Beachtung gefunden hatte. Es wird nun Realität - und zwar für alle, deren Asylverfahren künftig positiv abgeschlossen werden.
Befristung für alle
Bisher wurde Asylberechtigten in Österreich grundsätzlich ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht gewährt. Wenn keine Asylgründe mehr vorlagen, etwa Verfolgung in den Herkunftsländern, konnte der Asylstatus theoretisch wieder aberkannt werden. Das wurde jedoch nicht systematisch überprüft.
Zukünftig wird anerkannten Flüchtlingen ihr Schutzstatus jedoch generell maximal drei Jahre gewährt. Sollte sich in diesem Zeitraum die Lage im Herkunftsland so weit stabilisieren, dass eine Rückkehr möglich ist - etwa ein Ende des Bürgerkriegs in Syrien -, müssten die Flüchtlinge Österreich verlassen. Als Basis für die Entscheidung sollen mindestens einmal jährlich vorgelegte Expertisen der Staatendokumentation des Innenministeriums dienen. Erst wenn drei Jahre nach der Erstzuerkennung die Asylgründe noch immer bestehen, wird der Status unbefristet zuerkannt.
Länger Warten auf Familie
„Asyl auf Zeit“ ist nicht die einzige Verschärfung, auf die sich die Regierung einigte. Ein weiterer Punkt betrifft all jene Schutzsuchenden, denen bisher bereits temporärer, nämlich subsidiärer Schutz, gewährt wurde. Sie müssen künftig drei Jahre warten, bevor sie ihre Familie nach Österreich nachholen dürfen. Derzeit beträgt die Frist nur zwölf Monate.
Davon sind besonders stark Afghanen betroffen, denen in vielen Fällen „subsidiärer Schutz“ zuerkannt wird. Dieser gilt für Personen, die nicht Flüchtlinge gemäß Genfer Konvention sind, denen aber befristet Schutz zu gewähren ist - und zwar dann, wenn dem Fremden im Heimatstaat eine reale Gefahr wie Todesstrafe oder Folter oder willkürliche Gewalt im Rahmen eines kriegerischen Konflikts droht. Bei den afghanischen Flüchtlingen ist das in rund 45 Prozent der positiv beschiedenen Asylfälle so.
Familie nur mit Wohnung und Einkommen
Neben der Wartezeit müssen künftig auch gewisse wirtschaftliche Rahmenbedingungen vorhanden sein, um die Familie nachholen zu können. So ist vorgesehen, dass Flüchtlinge beispielsweise eine Unterkunft nachweisen müssen, „die für eine vergleichbar große Familie als ortsüblich angesehen wird“.
Zudem muss ein Antragsteller über ein Einkommen verfügen, das „zu keiner finanziellen Belastung einer Gebietskörperschaft führen könnte“, er darf also etwa nicht nur die Mindestsicherung beziehen. Derzeit wären dafür monatliche Nettoeinkünfte in der Höhe von 872,31 Euro für Alleinstehende, 1.307,89 Euro für Ehepaare und zusätzlich 134,59 Euro für jedes Kind vorzuweisen. Davon ausgenommen sind einzig unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Diese Erleichterung ist im Übrigen die einzige nennenswerte Änderung zum ursprünglichen Vorschlag des Innenministeriums.
Mikl-Leitner will sich auf Kern besinnen
Grundsätzlich gelten diese finanziellen und zeitlichen Restriktionen auch für anerkannte Flüchtlinge. Sie dürften dort aber nur in geringer Zahl tragend werden. Denn sie gelten nur, wenn der Antrag auf Nachzug nicht innerhalb der ersten drei Monate nach der Asylzuerkennung gestellt wird und wenn die Europäische Menschenrechtskonvention nicht dagegensteht.
In einer schriftlichen Stellungnahme von Innenministerin Mikl-Leitner heißt es, dass das neue Gesetz eine Rückbesinnung auf den Kern des Asylrechts bedeute. Dieses dürfe nicht zum Zuwanderungsinstrument verkommen: „Es geht um zeitlich befristeten Schutz - nicht mehr und nicht weniger.“
Links: