EU-Einlagensicherung ohne Sparkassen und Volksbanken
EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker will die Sparkassen und Genossenschaftsbanken von der geplanten einheitlichen Einlagensicherung im Euro-Raum ausnehmen. Eine Sprecherin der Kommission bestätigte der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ („FAZ“, Montag-Ausgabe) eine entsprechende Äußerung Junckers, die er auf einer Diskussionsveranstaltung in Passau gemacht habe.
„Die Genossenschaftsbanken und Sparkassen werden von der Einlagensicherung nicht berührt werden“, zitierte die Zeitung Juncker. Er habe das damit begründet, dass diese Institute zum Modell der sozialen Marktwirtschaft passten. Die Finanzkrise sei dagegen von „Menschen ausgelöst worden, die die Kardinaltugenden der sozialen Marktwirtschaft nicht beachtet haben“. In Österreich sind Raiffeisen und Volksbanken Genossenschaftsbanken. Die heimischen Sparkassen werden von der Erste Bank angeführt.
Die EU-Kommission plant eine gemeinsame Einlagensicherung, die allerdings die nationalen Mechanismen nur ergänzen und nicht ersetzen soll. Laut der EU-Verordnung sind Guthaben der Sparer bis zu 100.000 Euro pro Bank geschützt, wenn ein Geldhaus in Schieflage geraten sollte. Nach Ansicht der EU-Kommission reicht diese Regel aber nicht aus, da die Banken und die Regierungen in der Euro-Zone zu eng miteinander verknüpft sind.