Verlangen Käufer Geld zurück?
Ausgerechnet das vom Abgasskandal betroffene Motormodell EA 189 hat der deutsche Volkswagen-Konzern vor Jahren ausgezeichnet - noch dazu mit einen „internen Umweltpreis“. Abseits dieses skurrilen Details machen Gerüchte die Runde, VW-Kunden könnten auf Basis eines Rechtsgutachtens ihr Geld zurückverlangen. VW soll zudem ein Kronzeugenprogramm planen.
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Den Preis gewann der VW-Motor EA 189 in einem Wettbewerb Mitte 2008 im Bereich Produkt. VW lobte damals die „innermotorischen Maßnahmen“, mit denen der Motor „als erstes Dieselmodell in den USA die strengste Abgasnorm der Welt“ erfüllt habe.
Erreicht werde das durch eine Minderung der Stickoxide (NOx) „von 90 Prozent“ - „durch innermotorische Maßnahmen in Verbindung mit einer neuartigen Abgasnachbehandlung“, hieß es in einer Presseaussendung von Mitte Juli 2008. Im Strudel des Abgasskandals stehen nun die „innermotorischen Maßnahmen“ in einem ganz anderen Licht da.
Lob für „revolutionäre“ Idee
Das Entwicklerteam lobte den Motor damals in Fachkreisen in höchsten Tönen. So verfassten die Ingenieure einen Fachvortrag, der den Diesel im Frühling 2008 wie folgt erklärte: Der Antrieb habe „die Entwicklung neuartiger Regelalgorithmen“ erfordert. „Im Ergebnis ist eine neue Architektur hinsichtlich Hardware und Software für das Motorsteuergerät entwickelt und zur Serienreife gebracht worden.“
Die Motorenexperten hielten in dem Vortrag damals auch fest, der Dieselantrieb sei „die Weiterentwicklung des bereits in Europa in den Fahrzeugen VW Tiguan und Audi A4 eingeführten Common-Rail-Motors“. Inzwischen ist klar, dass eine illegale Software Kern des Wunders ist, mit dem VW die strengen US-Abgasvorschriften einhielt. Das Programm schaltet den Motor auf dem Prüfstand in einen Sparmodus.
Das System Common Rail („gemeinsame Schiene“) hatte der Autozulieferer Bosch 1997 als Pionier auf den Markt gebracht. Der Name beschreibt den Hochdruckspeicher, der auf einen Schlag alle Zylinder mit Kraftstoff versorgt. Bei herkömmlichen Dieseleinspritzern muss der Kraftstoffdruck für jede Einspritzung separat erzeugt werden. Bei Common Rail sind dagegen Druckaufbau und Einspritzung getrennt, damit der Kraftstoff permanent im nötigen Einspritzdruck vorhanden ist.
Möglicher Ärger an einer anderen Front
Nicht an der technischen, sondern an der juristischen und folglich finanziellen Front könnte VW neues Ungemach drohen. „Der Spiegel“ wollte am Freitag wissen, dass VW-Kunden, in deren Auto die illegale Software eingebaut ist, vom Kauf zurücktreten und den Kaufpreis des Autos zurückverlangen könnten. Das deutsche Nachrichtenmagazin berief sich auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundestags im Auftrag der Grünen-Fraktion.
Den Einschätzungen der Bundestagsjuristen zufolge könnten VW-Kunden etwa dann den Kaufpreis zurückverlangen, wenn der Spritverbrauch als Folge eines Rückrufes und einer Umrüstung steigt - allerdings auch nur dann, wenn eine „erhebliche Pflichtverletzung“ vorliegt. Letztere sei gegeben, wenn der Verbrauch für die betroffenen Dieselfahrzeuge nach der Umrüstung zehn Prozent höher liege, als VW beim Kauf des Autos angegeben hatte. 1,5 bis zwei Prozent Abweichungen im Realbetrieb müssten Autokäufer akzeptieren. Ab einem Mehrverbrauch von drei Prozent könne ein „Sachmangel angenommen werden“.
Auch weitere Klagen nicht ausgeschlossen
Daneben seien auch Klagen gegen VW wegen zu hohen Stickstoffausstoßes möglich. Abgesehen von dem Fall, dass VW Kunden den Kaufpreis zurückerstatten müsste, sind die Strafen für den Autohersteller dem Wissenschaftlichen Dienst zufolge in Deutschland verhältnismäßig gering. Eine Verbandsgeldbuße für VW liege bei bis zu zehn Millionen Euro. VW hatte zugegeben, Abgaswerte von Dieselfahrzeugen durch eine Software manipuliert zu haben. Bei Tests auf dem Prüfstand führte das Programm zu einem niedrigeren Schadstoffausstoß als im Normalbetrieb. Weltweit wurde die Software in rund elf Millionen Autos eingebaut.
VW plant offenbar Kronzeugenprogramm
Weil die Ermittlungen in der Abgasaffäre „sehr zäh“ vorangehen, soll VW laut einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ („SZ“, Freitag-Ausgabe) ein Kronzeugenprogramm für Mitarbeiter planen, die in die Affäre verstrickt sind und gestehen. Mit einer solchen Regelung sollten die Ermittlungen vorangetrieben werden, berichteten „Süddeutsche Zeitung“, WDR und NDR am Freitag. Für Vorstände und andere hoch dotierte Manager gelte das aber nicht.
Vorstandschef Matthias Müller habe Anfang Oktober bei einer Betriebsversammlung versprochen, wer zur Aufklärung beitrage und die Wahrheit sage, habe „keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen“ zu befürchten. „Warum sollten die Leute auspacken und sich selbst belasten, wenn sie nichts davon haben?“, schrieb die Zeitung unter Berufung auf die Konzernspitze. VW wollte sich zu dem Bericht nicht äußern. Ein Sprecher sagte lediglich, die Untersuchungen der externen und internen Ermittler liefen auf Hochtouren.
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