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Erste Abschiebungen am Montag

Die verschärften Abschieberegeln für Asylwerber in Deutschland erlangen früher als geplant Gültigkeit. Das neue deutsche Asylrecht soll laut Medienberichten bereits am Samstag in Kraft treten und nicht wie ursprünglich geplant acht Tage später, am 1. November.

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Bereits Anfang nächster Woche solle es dann Abschiebungen nicht anerkannter Asylwerber in größerem Stil geben, berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland, dem mehr als 30 Tageszeitungen angehören, am Freitag. In enger Abstimmung zwischen Bund und Ländern in Deutschland werde bereits an Rückführungslisten gearbeitet. Der deutsche Bundestag und der Bundesrat hatten das umstrittene Asylgesetzespaket erst in der vergangenen Woche verabschiedet. Es sieht im Kern vor, die Rückführung von Flüchtlingen zu vereinfachen, deren Asylantrag abgelehnt wurde.

Minister starten Abschiebeinitiative

Entsprechend zu den neuen Regel starteten der deutsche Innenminister Thomas de Maiziere und Außenminister Frank-Walter Steinmeier eine Initiative, um abgelehnte Asylwerber aus dem Westbalkan schneller abzuschieben. In einem Reuters vorliegenden gemeinsamen Brief an die Außenminister von sechs Balkan-Staaten bitten Steinmeier und De Maiziere, vorübergehend „Laissez passer“-Dokumente zu akzeptieren.

Hintergrund ist, dass Migranten ohne Bleibeerlaubnis oft nicht in ihre Heimat zurückgeschickt werden können, wenn sie keine Pässe mehr haben. „Ihre Regierung hat die Einstufung Ihres Landes als sicheren Herkunftsstaat befürwortet“, heißt es in dem Brief. „Ihre Zustimmung zu unserem Vorschlag wäre daher ein gutes Signal, im beiderseitigen Interesse den vereinfachten Asylverfahren auch eine beschleunigte Rückführung folgen zu lassen.“

Der Brief ging an die Außenminister des Kosovo, Mazedoniens, Montenegros, Serbiens, Albaniens und Bosnien-Herzegowinas. In dem Schreiben betonten Steinmeier und De Maiziere auch, dass die deutsche Bundesregierung bereit sei, die Möglichkeiten des legalen Zuzugs für Bürger des Westbalkans zu erweitern.

Deutsche Regierung über Transitzonen einig

Die deutsche Regierungskoalition einigte sich darüber hinaus im Grundsatz auf die Einrichtung von umstrittenen Transitzonen für Flüchtlinge an der deutschen Landgrenze verständigt. Das sagte der deutsche Innenminister Thomas de Maiziere am Freitag bei einem Besuch in Niederau im Bundesland Sachsen. Es gebe noch keine endgültige Vereinbarung. Details müssten noch ausgehandelt werden.

Im Grundsatz seien sich Christ- und Sozialdemokraten aber einig, dass an der Grenze ein schnelles Verfahren entstehen solle für Menschen, die voraussichtlich keinen Anspruch auf Asyl hätten. „Diese Grundsatzeinigung ist ein großer Schritt“, sagte der Minister.

Transitzonen ähnlich jener auf Flughafen?

Die Transitzonen könnten etwa ähnlich denjenigen sein, die es bereits auf großen deutschen Flughäfen gibt. Das Flughafenverfahren will de Maiziere übertragen. Die Asylwerber könnten in Einrichtungen an den Landesgrenzen bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens bleiben und im Falle einer Abweisung direkt in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden.

Ein Sprecher des deutschen Innenministeriums sagte kürzlich, die schnelle Prüfung von Asylanträgen stehe im Vordergrund, kein „transitähnliches Massenlager“. Jedoch müssten die Flüchtlinge an Ort und Stelle bleiben, bis „binnen weniger Tagen“ über ihre Einreise entschieden sei.

Das Schengen-Abkommen

Der Schengen-Vertrag wurde 1985 erstmals unterzeichnet, heute gehören 22 der 28 EU-Mitglieder sowie Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein zum Schengen-Raum. Nicht dabei sind Kroatien, Bulgarien, Großbritannien, Irland, Rumänien und Zypern. Bei besonderen Anlässen dürfen vorübergehend nationale Grenzkontrollen durchgeführt werden.

EU: Grenzkontrollen „notwendig“

Die EU-Kommission kam am Freitag in einem Gutachten zu dem Schluss, dass Deutschland und Österreich bei der Wiedereinführung der Grenzkontrollen Mitte September im Einklang mit den Schengen-Regeln gehandelt haben. Die Entscheidungen von Deutschland und Österreich seien „notwendig“ gewesen, „und die Maßnahmen waren angemessen“, so die EU-Behörde. „Die Kommission ist der Ansicht, dass der plötzliche Anstieg von Personen, die internationalen Schutz an den Grenzen dieser Länder suchten, zu einer Bedrohung der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit geführt hat, was die Anwendung der außergewöhnlichen Maßnahmen unter dem Schengen-Kodex gerechtfertigt hat.“

Sowohl die Wiedereinführung der Grenzkontrollen als auch die Verlängerungen seien im Einklang mit dem Schengen-Kodex gewesen, erklärte die EU-Behörde. Deutschland hatte die Kontrollen am 13. September eingeführt, Österreich drei Tage später - sie halten unvermindert an. Beide Staaten hatten sich auf eine Notfallbestimmung im Schengen-Kodex berufen, um mit dem großen Andrang von Schutzbedürftigen umgehen zu können.

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