Digitales Copyright als europäische Großbaustelle
Seit rund drei Jahrzehnten ist ungeklärt, ob jemand, wenn er digitale Inhalte kauft, diese weiterverkaufen darf - das ist nur ein Beispiel von vielen für die Probleme, die Europa auf dem selbst proklamierten Weg zum digitalen Binnenmarkt noch zu bewältigen hat. Es ist auch eine von vielen Facetten des Streits darüber, wie das Urheberrecht im digitalen Bereich definiert wird.
Aus Sicht der Konsumenten fehle es derzeit vor allem an Rechtssicherheit, so Ursula Pachl vom Dachverband der Europäischen Verbraucherschützer (BEUC) gegenüber ORF.at. Viele User störe beim E-Book auch, dass digitale Vertreiber wie Amazon und Apple jederzeit Zugriff auf das persönliche Gerät, etwa das Tablet, hätten. Diese Fragen müssten gelöst werden, damit das Geschäft mit digitalen Inhalten wachsen könne, so Pachl. Denn die Konsumenten wollten ein einfaches, klares System.
Wie tief die Gräben zwischen den verschiedenen Interessengruppen - Konsumentenvertretern, Verlegern und Autoren sowie Plattformanbietern wie Amazon - in diesem Bereich sind, zeigte eine Debatte in der Ständigen Vertretung Baden-Württembergs in Brüssel.
„Kulturelles Erbe in Gefahr“
Die Europaabgeordnete der deutschen Piratenpartei, Julia Reda, warnte davor, digitale Inhalte wie E-Books als Dienstleistung zu definieren. Es müsse sich vielmehr rechtlich um ein Produkt handeln, dessen Eigentümer man sei.
Ansonsten stoße man auf zahlreiche Probleme - etwa könne man seine E-Book-Sammlung nicht wie echte Bücher weiterschenken oder vererben. Dass diese Frage nicht geklärt ist, stelle auch Archive und Bibliotheken vor große Probleme. Reda sieht daher sogar die „Zukunft des kulturellen Erbes in Gefahr“.
Jessica Sänger vom Börsenverein des deutschen Buchhandels warnte dagegen davor, „das Kind mit dem Bade“ auszuschütten. Wenn digitale Bücher einfach weiterverkauft werden könnten, würde niemand mehr zu den Verlegern oder Buchhändlern (ob on- oder offline) gehen. Diese könnten es sich dann nicht mehr leisten, gute Bücher zu verlegen, was auch nicht im Interesse der Konsumenten sein könne, so Sänger.
Der Jurist Till Kreutzer verwies hingegen darauf, dass sich auch auf dem Film- und Musikmarkt die ursprünglich weitverbreiteten Ängste, Piraterie würde die Branchen völlig ruinieren, nicht bewahrheitet hätten. Es gebe bereits die technischen Mittel, um widerrechtliche Weitergabe zu verhindern.
Kreutzer sprach sich dafür aus, dass ein richtungsweisendes EuGH-Urteil von 2012 („UsedSoft“), das den Weiterverkauf von Software erlaubt, ebenso für andere digitale Inhalte gelten solle.
Oettinger-Pläne Anfang Dezember
Offen ist nicht zuletzt, wer am meisten an dem Geschäft mit digitalen Inhalten verdienen soll: jene, die sie erstellen, oder jene, die sie gewinnbringend vertreiben. Am 9. Dezember wird der zuständige Kommissar Günther Oettinger diesbezügliche Pläne der Kommission vorstellen. Viel Konkretes ist davon aber nicht zu erwarten. Detaillierte Vorschläge sollen vielmehr im Laufe des nächsten Jahres folgen. (tief)