Ermittlungen wegen „PEGIDA-Galgens“ für Merkel

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Eine bei einer PEGIDA-Demonstration im deutschen Dresden zur Schau gestellte Galgenattrappe für die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihren Vize Sigmar Gabriel (SPD) hat ein juristisches Nachspiel.

Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen unbekannt wegen des Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten und öffentlicher Aufforderung zu Straftaten.

Galgenattrappe

APA/EPA/Nadine Lindner

An dem aus Holzlatten zusammengebastelten Galgen waren Schilder mit der Aufschrift „Reserviert - Angela ‚Mutti‘ Merkel“ und „Reserviert - Siegmar ‚das Pack‘ Gabriel“ angebracht, wobei der Vorname des Wirtschaftsministers falsch geschrieben war.

Konstrukteur noch nicht identifiziert

Die Ermittlungen stützen sich laut Staatsanwalt Jan Hille auf die im Internet veröffentliche Bilder von dem Galgen und Feststellungen der Polizei während der Demonstration.

Der Konstrukteur beziehungsweise Träger des über einen Meter großen und mit dem Wort „Volksverräter“ beschrifteten Holzgestells sei aber noch nicht identifiziert. Auf die zur Last gelegten Taten stünden Geld- oder Haftstrafen von bis zu fünf Jahren.

Der Gründer und Chef des fremden- und islamfeindlichen PEGIDA-Bündnisses, Lutz Bachmann, bezeichnete die Berichterstattung über den Galgen als „unfassbare Übertreibung“ der „Lügenpresse“.

Wie die Nachrichtenagentur dpa berichtete, wird Merkel persönlich nicht gegen den Konstrukteur der Attrappe vorgehen. „Über die strafrechtliche Relevanz eines solchen Vorfalles werden die zuständigen Strafverfolgungsbehörden entscheiden“, zitierte die dpa eine Regierungssprecherin.