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„Erhöhte Rückführungsquote“ als Ziel

Am Donnerstag haben die EU-Innenminister in Luxemburg einen zehnseitigen Plan für schnellere Abschiebungen beschlossen. Das könnte Zigtausende Menschen treffen. Nachfolgend die von der AFP zusammengefassten Pläne der EU-Innenminister.

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Langfristiges Ziel Abschreckung: „Die EU und ihre Mitgliedsstaaten müssen mehr bei der Rückführung tun“, heißt es in dem Beschluss. Laut EU-Kommission mussten 2014 weniger als 40 Prozent der Menschen, die einen Abschiebebescheid bekamen, tatsächlich die EU verlassen. „Erhöhte Rückführungsquoten“ sollen laut Beschluss zudem „als Abschreckung gegenüber irregulärer Einwanderung wirken“.

Mehr Menschen in Abschiebehaft: Die Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, ihre „Haftkapazitäten“ auszubauen. Damit soll verhindert werden, dass sich Einwanderer nach Ablehnung von Asylanträgen der Abschiebung durch Untertauchen oder Flucht in ein anderes EU-Land entziehen.

Abschiebedatenbank: Um „Asylmissbrauch“ durch einen Wechsel zwischen den EU-Staaten zu verhindern, soll die EU-Kommission möglichst schon 2016 die Eintragung von Einreiseverboten und Abschiebeentscheidungen in das elektronische Schengen-Informationssystem (SIS) verpflichtend machen. Begrüßt wird in dem Ministerentwurf auch der Kommissionsplan, die europäische Fingerabdruckdatenbank Eurodac „für Rückführungszwecke“ zu nutzen.

Gemeinsame Abschiebeflüge: Abschiebungen sind bisher nationale Angelegenheit. Die EU-Grenzbehörde Frontex soll fortan gemeinsame Abschiebeflüge mehrerer Mitgliedsstaaten finanzieren und organisieren. Bei Frontex wird dazu „umgehend“ eine eigene Rückkehrabteilung gegründet.

Schnelle Eingreifteams: Im Dezember will die Kommission Gesetzesvorschläge unterbreiten, wie das Frontex-Mandat ausgeweitet werden kann. Ein Ziel ist es dabei auch, „schnelle Eingreifteams für Rückführungen“ einzurichten. Sie sollen Mitgliedsstaaten an Ort und Stelle auch bei der Identifizierung von Flüchtlingen und bei der Zusammenarbeit mit Herkunftsländern zur Vorbereitung von Rückführungen unterstützen.

Druck auf Herkunftsländer: Für Abschiebungen ist die EU auf die Bereitschaft von Herkunftsländern etwa in Afrika angewiesen, ihre Staatsangehörigen auch wieder aufzunehmen. „Es sollte eine feine Balance aus Anreizen und Druck genutzt werden, um die Zusammenarbeit mit Drittstaaten bei der Wiederaufnahme und Rückführung zu verbessern“, heißt es in dem Beschluss.

Die EU will dabei nach einem „Mehr-für-mehr-Prinzip“ auch die Entwicklungshilfe als Druckmittel einsetzen und von der Bereitschaft zur Zusammenarbeit abhängig machen. Die EU-Kommission wird aufgefordert, binnen sechs Monaten „maßgeschneiderte Pakete“ für einzelne Länder auszuarbeiten.

EU-Passersatz: Da viele Flüchtlinge keine Pässe haben, wollen die Europäer Drittstaaten dazu bringen, einen „EU Laissez-Passer“ zu akzeptieren. Er solle akzeptiertes „Standardreisedokument für die Ausweisung von Drittstaatenangehörigen“ werden. Diplomaten zufolge ist das eine der schwierigsten Fragen im Verhältnis zu Drittstaaten, denn vielfach ist unklar, ob die Menschen tatsächlich aus den Ländern kommen, die sie in Europa angeben.

Abschiebung in Lager in Drittstaaten: Geprüft werden soll, ob in Drittstaaten „sichere und tragfähige Aufnahmekapazitäten“ geschaffen werden können, die Flüchtlingen „dauerhafte Perspektiven“ bieten. Die EU-Staaten könnten nach der Beschlussvorlage dann Asylanträge der von dort kommenden Menschen nach Artikel 33 der EU-Asylverfahrensrichtlinie als unzulässig einstufen und sie in diese Länder zurückschicken.

Freiwillige Rückkehrprogramme: Die EU will auch durch gemeinsam organisierte Rückkehrprogramme Flüchtlinge dazu bringen, freiwillig in ihre Heimat zurückzukehren.

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