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Was bei der Stimmabgabe zu beachten ist

Am Sonntag ist es so weit: Wien wählt seinen Gemeinderat und seine Bezirksvertretung neu. Der stark polarisierende Wahlkampf vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingsdebatte macht die Wahl heuer spannend wie selten. Von den knapp 1.800.000 Einwohnern sind 1.144.510 zur Wahl aufgerufen - 613.543 von ihnen sind Frauen, 530.967 Männer.

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Im Wiener Gemeinderat geht es um die Verteilung von 100, in den 23 Bezirksvertretungen von - je nach deren Einwohnergröße - 40 bis 60 Mandaten. In Summe werden heuer 1.144 Bezirksräte neu gewählt. Da Wien gleichzeitig Bundesland und Gemeinde ist, ist der Gemeinderat personell ident mit dem Landtag, und der Bürgermeister ist auch der Landeshauptmann. Die Wahlen erfolgen nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes.

So wurde bei der letzten Wien-Wahl 2010 in den einzelnen Wahlsprengeln gewählt (zeigt nur die Stimmen, die in den Wahllokalen abgegeben wurden).

Acht Parteien treten wienweit an: SPÖ, ÖVP, FPÖ, Grüne, NEOS, Wien anders (ANDAS), Wir wollen Wahlfreiheit (WWW), Gemeinsam für Wien (GFW) sowie weitere Parteien in einzelnen Bezirken - insgesamt sind es 19 Parteien. Nur jene, die mindestens fünf Prozent landesweit oder ein Grundmandat in einem der 18 Wahlkreise erobert haben, ziehen in den Landtag ein.

Wer wählen darf und wer nicht

Den Gemeinderat dürfen nur Österreicher mit Hauptwohnsitz in Wien wählen, die spätestens am Tag der Wahl 16 Jahre alt werden. Bei den Bezirksvertretungen haben auch Bürger aus anderen EU-Staaten mit Hauptwohnsitz in Wien ein Stimmrecht. Sie müssen bis zum 11. Oktober 1999 geboren worden sein und ihren Hauptwohnsitz spätestens am 4. August 2015 in Wien begründet haben - mehr dazu in Was Wiener Wähler wissen müssen.

Mandatsverteilung 2010

ORF

In der ablaufenden Legislaturperiode hat je ein Abgeordneter die ÖVP und die Grünen verlassen. Diese Abgeordneten werden vom Landtag als klubungebundene Mandatare geführt.

Rekord bei Wahlkarten

Der Andrang bei den Wahlkarten war heuer so groß wie nie zuvor. Insgesamt wurden 203.874 Wahlkarten ausgestellt - mehr dazu in Rekord bei Wahlkarten. Das dürfte ein erster konkreter Hinweis darauf sein, dass die Wahlbeteiligung heuer mit großer Wahrscheinlichkeit höher ausfallen wird als vor fünf Jahren. Damals lag sie bei 67,63 Prozent. Die Frist für schriftliche Anträge auf Wahlkarten endete bereits am Mittwoch. Bis Freitagmittag, 12.00 Uhr, konnten Anträge noch persönlich in den zuständigen Wahlämtern der Bezirksämter gestellt werden.

Bei einer Briefwahl muss die Wahlkarte spätestens am 11. Oktober um 17.00 Uhr per Post, Botendienst oder durch persönliche Abgabe bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Die Adresse ist auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt. Wer selbst wählen geht und eine Wahlkarte beantragt hat, muss diese am Sonntag unbedingt mitnehmen, egal welches Wahllokal aufgesucht wird. Sie ist also auch dann mitzunehmen, wenn man doch im zuständigen Wahllokal seine Stimme abgeben möchte.

Wahlkarte und Stimmzettel zur Wien-Wahl

ORF.at/Roland Winkler

Auf die Wahlkarte sollte man gut aufpassen, denn Duplikate dürfen nicht ausgestellt werden

Sollte die Wahlkarte verloren oder kaputt gegangen sein, hat der Wähler Pech gehabt. Denn die Ausstellung von Duplikaten für abhandengekommene oder unbrauchbar gewordene Wahlkarten ist gesetzlich verboten - damit ein Wähler nicht zwei Stimmen abgeben kann.

1.499 Wahllokale in der ganzen Stadt

Von 7.00 bis 17.00 Uhr haben die insgesamt 1.499 Wahllokale am Sonntag in ganz Wien geöffnet. In der Amtlichen Wahlinformation, die Ende September allen Wahlberechtigten zugestellt wurde, findet sich der Standort des zutreffenden Wahllokals. Auch online kann unter „Wahllokalsuche“ recherchiert werden, welches Wahllokal zur eigenen Wohnadresse gehört. Stimmabgabemöglichkeiten gibt es zudem in 30 Krankenhäusern und Geriatriezentren.

Im Wahllokal selbst händigt der Wahlleiter nach Vorlegung eines Lichtbildausweises die Wahlunterlagen aus: einen weißen Stimmzettel für die Wahl des Gemeinderats, einen gelben für die Wahl der Bezirksvertretung und ein verschließbares Wahlkuvert. Man kann beide Male die gleiche Partei oder verschiedene Parteien oder auch bei einer oder bei beiden Wahlen gar nicht wählen.

Vier Vorzugsstimmen möglich

Neben einer Partei können auch Kandidaten mittels Vorzugsstimmen gewählt werden. Aber Vorsicht: Diese Stimmen sind nur dann gültig, wenn der gewählte Kandidat jener Partei angehört, die gewählt wurde. Trifft das nicht zu, ist zwar die Stimme für die Partei gültig, nicht aber die Vorzugsstimme. Der Name des bevorzugten Kandidaten muss in das entsprechende Feld auf dem Stimmzettel eingetragen werden.

Vier Vorzugsstimmen sind insgesamt möglich. Bei der Bezirksvertretungswahl kann eine Vorzugsstimme vergeben werden, bei der Gemeinderatswahl insgesamt drei: eine Vorzugsstimme für einen Kandidaten, der im eigenen Wahlkreis kandidiert und zwei Vorzugsstimmen für den wienweit geltenden Stadtwahlvorschlag. Die Listen der Kandidaten aller Parteien des Stadtwahlvorschlages (Gemeinderatswahl), des Wahlkreisvorschlages (Gemeinderatswahl) und des Bezirkswahlvorschlages (Bezirksvertretungswahl) hängen in der Wahlzelle auf.

Zeichnen, malen, formen ...

Mit dem Stimmzettel sollte ansonsten so behutsam wie möglich umgegangen werden - will man gültig wählen. Wer ihn zu einer Origami-Botschaft falten und trotzdem gültig wählen möchte, sollte besonders darauf achten, dass der Stimmzettel noch gut leserlich ist. Sonst ist er ungültig, die abgegebene Stimme wird nicht mitgezählt. Zeichnungen auf dem Stimmzettel sind erlaubt, aber nur so lange noch klar erkenntlich ist, welche Partei bzw. welche Vorzugsstimmenkandidaten gewählt wurden - der Wählerwille muss erkennbar bleiben. Zeichnungen auf dem Wahlkuvert sind grundsätzlich verboten. Wer es dennoch tut, muss mit einer Strafe von 210 Euro rechnen.

Wahlkabinen in einem Turnsaal

ORF.at/Zita Klimek

Was in der Wahlzelle erlaubt ist und was nicht, befindet sich gesetzlich betrachtet manchmal in einer Grauzone

Wer seine Meinung nochmals ändert oder das Kreuzerl irrtümlich bei der falschen Partei gemacht hat, sollte am besten beim Wahlleiter einen neuen Stimmzettel holen - denn es muss ganz eindeutig zu erkennen sein, wer gewählt wurde. Die abgegebene Stimme könnte bei Uneindeutigkeit als ungültig gewertet werden. Der alten Stimmzettel muss in diesem Fall vor der Wahlbehörde zerrissen und zwecks Wahrung des Wahlgeheimnisses mitgenommen werden.

... meditieren, telefonieren, posten in der Wahlzelle

Grundsätzlich gilt also, sich Zeit bei der Stimmabgabe zu lassen. Wie lange genau, liegt im Ermessen des Wahlleiters. Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Zeitlimit jedenfalls nicht, aber der Wahlleiter könnte zum Verlassen der Wahlkabine auffordern, wenn er das Gefühl hat, dass andere an der Stimmabgabe gehindert werden. Ebenfalls nicht gesetzlich geregelt ist, ob in der Wahlzelle telefoniert werden darf oder nicht. Prinzipiell ist es nicht untersagt, wenn man dadurch andere nicht stört und es der Wahlleiter nicht verbietet.

Auch nicht explizit verboten ist es, den ausgefüllten Stimmzettel zu fotografieren und z.B. auf Facebook oder Twitter zu posten. Das in der Verfassung verankerte Wahlgeheimnis schützt den Wähler davor, dass gegen seinen Willen bekannt wird, wie er abgestimmt hat. Den Stimmzettel eines anderen ohne dessen Zustimmung zu fotografieren und zu posten wäre also verboten.

Kampf um jede Stimme

Wer den Stimmzettel nicht ohne fremde Hilfe ausfüllen kann, hat die Möglichkeit, sich von einer selbst bestimmten Begleitperson führen und beim Ausfüllen der Stimmzettel helfen zu lassen. Blinde und sehbehinderte Personen können einen Rehabilitations- oder Blindenführhund bis in die Wahlzelle mitnehmen. Die Entscheidung, ob Haustiere mit in die Wahlkabine dürfen, obliegt wiederum prinzipiell dem Wahlleiter, da er für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung bei der Wahlhandlung verantwortlich ist.

Bis zuletzt nutzen die Parteien aber vorerst noch die Chance, für jede Stimme zu kämpfen. Als Erste beendeten ÖVP und FPÖ bereits am Donnerstag mit offiziellen Abschlüssen ihren Wahlkampf - mehr dazu in Wiener ÖVP schließt Wahlkampf ab und FPÖ feierte Wahlkampfabschluss auf dem Stephansplatz. Am Freitagvormittag hielten die Grünen ihre Wahlkampfabschlussveranstaltung - mehr dazu in Grüne feiern Abschluss über Wien. Am Nachmittag beendete NEOS den Wahlkampf offiziell - mehr dazu in NEOS feiert Wahlkampfabschluss auf dem Schwedenplatz - am Abend dann die SPÖ - mehr dazu in SPÖ feierte Wahlkampfabschluss.

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