Kritik von Konsumentenschützern
Genmodifizierte Lebensmittel und Klonfleisch sind von der künftigen Verordnung über neuartige Lebensmittel („Novel Food“) grundsätzlich ausgenommen. Doch weil es noch keine Regelung zu dem hochsensiblen Thema Klonfleisch gibt, fällt das vorläufig unter die „Novel Food“-Verordnung. Das Problem dabei: Das Klonfleischverbot ist nicht umfassend.
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Camille Perrin von dem europäischen Konsumentenschutzverband BEUC betont gegenüber ORF.at: „Tatsächlich gibt es weiter eine Hintertür, weil ... Nachkommen von Klontieren so wie schon bisher nicht kennzeichnungspflichtig sein werden.“ In anderen Worten: Das Verbot, Milch und Fleisch von Klontieren zu verkaufen, gilt nur für geklonte Tiere, nicht aber für ihre natürlichen Nachkommen.
Es sei zwar eine eigene Klonregelung in Ausarbeitung, bis es hier aber eine Einigung zwischen Parlament und Rat gebe, würden Jahre vergehen, so Perrin. „In der Zwischenzeit können Konsumenten nicht wissen, ob das Steak auf ihrem Teller nicht von einem Klonnachfahren stammt.“
Parlament für Klonfleischverbot
Erst im September hatte sich das EU-Parlament für ein vollständiges Verbot von Klonfleisch in der EU ausgesprochen. Auch die Verwendung der Nachkommen geklonter Tiere soll verboten werden, ebenso die Einfuhr dieser Nutztiere und ihrer Produkte. Derzeit dürfen Lebensmittel von geklonten Tieren nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie behördlich geprüft und mit einer Sicherheitsbewertung zugelassen wurden.
Ob sich das Parlament mit diesem Verbot durchsetzen kann, ist offen. Die Volksvertreter müssen jetzt mit den Regierungen verhandeln. Diese sind sich nicht einig und haben wie auch die EU-Kommission Einwände gegen ein absolutes Klonverbot.
Tierschutz als Argument
Ein wichtiges Argument der Volksvertreter ist der Tierschutz: Seit dem Klonschaf Dolly vor fast 20 Jahren gab es nach Meinung von Kritikern bei dieser hochumstrittenen Technik kaum Fortschritte. Etwa 90 Prozent der geklonten Tiere, Rinder und Schweine, hätten schwere Missbildungen oder würden frühzeitig sterben. Das stellte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bereits 2008 fest. Beim Klonen werden aus einzelnen Zellen von Tieren genetisch identische Nachkommen geschaffen.
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