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Schokobären bleiben in den Regalen

Der seit Jahren tobende „Goldbärenstreit“ zwischen dem Schweizer Schokoladeerzeuger Lindt & Sprüngli und Haribo ist zu Ende. Die Richter am deutschen Bundesgerichtshof (BGH) befanden am Mittwoch, die Ähnlichkeit der großen Schokobären mit den kleinen Gummibärchen reiche für eine unzulässige „Zeichenähnlichkeit“ nicht aus.

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Lindt hatte seinen in Goldfolie verpackten Schokoladebären mit roter Halsschleife 2011 auf den Markt gebracht. Die Schweizer Firma sieht darin ein weniger saisonabhängiges Gegenstück zu seinem berühmten „Goldhasen“. Haribo war der Ansicht, der Lindt-Bär sehe seinen als „Goldbären“ markengeschützten Gummibärchen zu ähnlich.

Der Schokoteddy stelle keine unlautere Nachahmung von Haribos Fruchtgummiprodukten dar, sagte der Vorsitzende BGH-Richter Wolfgang Büscher in Karlsruhe. Zwar seien die Marken „Goldbär“ und „Goldbären“ von Haribo in Deutschland sehr bekannt. Dennoch fehle es an einer Verwechslungsgefahr. Der Verbraucher verknüpfe mit den Haribo-Bären nicht automatisch den „Schokoladehohlkörper“ von Lindt. Die Schweizer dürfen ihre Ware damit auch weiterhin verkaufen.

Haribo reagierte zu spät auf Teddyverkauf

Auf seine Rechte an der neuen Marke „Gold-Teddy“ kann sich Haribo nach dem Urteil nicht berufen. Diese Marke habe der Fruchtgummihersteller erst eintragen lassen, als er von der Vertriebsabsicht für den „Lindt-Teddy“ erfuhr, urteilte der BGH. Das sei eine missbräuchliche und wettbewerbswidrige Behinderung von Lindt gewesen. „Wir bedauern das Urteil des Bundesgerichtshofs und halten es für inhaltlich unzutreffend“, teilte Haribo in einer Stellungnahme mit.

Streit ging durch alle Instanzen

Der Streit der beiden bekannten Süßwarenerzeuger war zuvor durch alle Instanzen gegangen. Im Dezember 2014 hatte das Landgericht Köln zugunsten von Haribo geurteilt. Die Richter sahen eine zu große Ähnlichkeit zwischen Haribos Goldbären und Lindts Schokoladefiguren.

Das Gericht war damals der Argumentation von Haribo gefolgt. Das deusche Unternehmen hatte bemängelt, der Anblick des „Lindt-Teddys“ als „verkörperter Goldbär“ mit roter Schleife stelle unweigerlich eine Verbindung zu Haribo her. Dagegen hatte Lindt ins Feld geführt, die Aufmachung seines Schokobären orientiere sich am „Goldhasen“, den Lindt schon seit vielen Jahren zu Ostern verkauft. Schokobär und Gummibär würden einander im Geschmack auch nicht ähneln.

Die Kölner Wettbewerbskammer gab dennoch Haribo recht: Aus Verbrauchersicht laute der nächstliegende Name für die in goldene Folie eingewickelte Lindt-Bärenfigur aus Schokolade schlicht „Goldbär“. Jedenfalls werde ein Großteil der Verbraucher den „Lindt-Teddy“ nicht als „goldene Bärenfigur“, „goldfoliierten Bären“ oder „goldfarbenen Schokoladeteddybär“ bezeichnen.

Haribo ruft BGH an - und verliert

Lindt meldete Berufung gegen das Urteil am Kölner Oberlandesgericht an. Dort entschieden die Richter zugunsten der Schweizer. Haribo ging daraufhin in Berufung zum BGH, wo Lindt nun endgültig recht bekam. Dabei hatten die Anwälte Haribos sogar Umfragen unter Konsumenten durchführen lassen, um die Verwechslungsgefahr zwischen Schoko- und Gummibär zu belegen, berichtete der „Spiegel“ (Onlineausgabe). 2012 hätten über 89 Prozent der Befragten den „Goldbären“ Haribo zugeordnet, 2014 seien es nur noch 74,6 Prozent gewesen.

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