Triumph für heimischen Aktivisten Schrems
In seinem Kampf für EU-Datenschutz am Beispiel von Facebook hat der österreichische Kläger Maximilian Schrems nun wohl mehr erreicht, als er selbst für möglich gehalten hätte: Der EU-Generalanwalt bezog am Mittwoch Stellung und wischte zugleich das „Safe Harbour“-Abkommen mit den USA und die Rechtsmeinung der EU-Kommission dazu vom Tisch: Laut der Interpretation kann - Abkommen hin oder her - weiterhin jeder EU-Staat selbst bestimmen, welche Daten das Land verlassen dürfen. Nun muss der EuGH entscheiden. Meist folgt er der Empfehlung des Generalanwalts. Allerdings geht es selten um derart hochpolitische Konflikte.
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