Langsam Richtung Kapitel zwei
Der Hypo-U-Ausschuss beschäftigt sich in den kommenden Monaten mit dem Einstieg der Bayerischen Landesbank (BayernLB) und der späteren Verstaatlichung der Hypo Alpe-Adria. Bis Weihnachten sind 25 Termine angesetzt. Verfahrensrichter Walter Pilgermair erwartet einen „anspruchsvollen Herbst“.
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Am Mittwoch startet der Ausschuss mit der Befragung des ehemaligen Kärntner Finanzlandesrats Harald Dobernig (BZÖ/FPK) und des Ex-Hypo-Aufsichtsrats Klaus Bussfeld. Die ersten Befragungen widmen sich noch einmal der „Kärntner Zeit“ bis zum Jahr 2007. Dobernig war Anfang Juli bereits im U-Ausschuss, um diesen gleich wieder zu verlassen. Grund dafür war, dass Dobernigs Anwalt und Vertrauensperson, Franz Großmann, auf Initiative der Grünen vom U-Ausschuss nicht akzeptiert wurde. Bussfeld war bei seiner Erstladung im Juni wegen eines schwerwiegenden familiären Grundes nicht erschienen.
Am Donnerstag sind dann der Wirtschaftsprüfer Ernst Malegg, der Steuerberater Bernhard Vanas und der Hypo-Kapitalanleger Veit Schalle als Auskunftspersonen geladen. Die Vorsitzende des U-Ausschusses, Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ), wird sich in der kommenden Ausschusswoche übrigens erstmals vertreten lassen. Zwar kommt sie wegen einer Nationalratssondersitzung früher als ursprünglich geplant von einer Dienstreise in New York zurück, dennoch bleibt es dabei, dass der Zweite Nationalratspräsident Karlheinz Kopf (ÖVP) am Mittwoch an ihrer Stelle den U-Ausschuss leiten wird. Am Donnerstag übernimmt wieder Bures selbst, wie es auf APA-Anfrage aus ihrem Büro hieß.
Pilgermair erwartet „anspruchsvollen Herbst“
Einen „anspruchsvollen Herbst“ im Untersuchungsausschuss erwartete Verfahrensrichter Pilgermair. Dass die Abgeordneten die Rahmenbedingungen schon vollends ausgestritten haben, glaubt er nicht. Das sei aber kein Problem: „Es ist wichtig, dass die neuen Regeln erprobt und geklärt werden.“ Von den Fraktionen wünschte sich Pilgermair im APA-Gespräch mehr Struktur beim Fragestellen.
Der U-Ausschuss zur Hypo ist der erste nach einer jahrelang diskutierten, umfassenden Reform der Spielregeln. In der ersten Phase nahmen Streitereien rund um Aktenschwärzungen und die Veröffentlichung von Zeugennamen relativ viel Raum ein. Pilgermair ist aber überzeugt, dass das „notwendig war, weil man einfach das neue Regelwerk auskundschaften musste“, selbst wenn „auch einmal heftiger diskutiert wurde“. Es sei wichtig, eine tragfähige Lösung zu finden, immerhin solle dieser U-Ausschuss eine Art „Wegweiser“ für künftige sein.
Dichte Materie, dichter Zeitplan
Der Herbst könnte diesbezüglich „vielleicht etwas ruhiger werden“, meinte Pilgermair. Es könnten aber durchaus neue Diskussionspunkte auftauchen - dass die Klärungsphase schon vorbei sei, „wäre eine Fehleinschätzung“, glaubt der Verfahrensrichter. Er „gehe von einem anspruchsvollen Herbst aus“, nicht nur was den Zeitplan betreffe. Auch die Thematik werde „dichter“, man bewege sich nun in die Zeit der BayernLB als Hypo-Mehrheitseigentümer und der Verstaatlichung. Dementsprechend prominentere Auskunftspersonen müssten auch ins Hohe Haus kommen.
Dass er sich für die neue Funktion des Verfahrensrichters - er unterstützt die Vorsitzende, führt die Erstbefragung durch und erstellt einen Entwurf für den Abschlussbericht - zur Verfügung gestellt hat, bereut Pilgermair „noch nicht“. Es sei ihm schon davor klar gewesen, dass die Arbeit „nicht nur interessant, sondern in gewisser Weise auch anstrengend wird“.
Eine „politische Veranstaltung“
Das allerdings weniger wegen des Arbeitsaufwands - den sei er gewohnt, betonte der frühere Präsident des Oberlandesgerichts (OLG) Innsbruck. Neu sei für ihn vielmehr „das politische Ambiente“. Beim U-Ausschuss handle es sich nun einmal um eine „politische Veranstaltung“, und dass die Befragung der Auskunftspersonen nicht immer strukturiert ablaufe, sei „eine anspruchsvolle Herausforderung“.
In der Tat nehmen die Fraktionen während der Sitzungen eher weniger Rücksicht auf den roten Faden: Je nach Zeuge verfolgen die jeweiligen Abgeordneten oft verschiedene Ziele mit ihrer Befragung oder interessieren sich zumindest für unterschiedliche Themenkomplexe. Die Redezeitbeschränkung führt deshalb nicht nur zu einer inhaltlich zersplitterten Befragung, sondern hatte auch schon zur Folge, dass Abgeordnete ausgerechnet dann, als es spannend wurde, an eine andere Partei übergeben mussten.
Die Fraktionen sollten sich im Vorfeld besser absprechen, findet Pilgermair, nämlich darüber, welche Themen bei einer Auskunftsperson besonders wichtig sind und in welcher Reihenfolge man die Fragen stellt. „Das wäre für die Aufklärung sehr zweckmäßig“, und die sei ja immerhin die Hauptzielsetzung eines U-Ausschusses, erinnerte der Verfahrensrichter. Er schlägt vor, ein Drittel oder sogar die Hälfte der Zeit nur für Sachfragen zu verwenden und sich „möglichst einer politischen Rede zu enthalten“. Letzterer könnte dann in einem weiteren Teil gefrönt werden, denn „es ist angemessen, dass bei einem politischen U-Ausschuss auch die politische Rede Platz hat“, betonte Pilgermair.
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