Asyl: Innen- und Justizministerium erhöhen Druck auf EU
Innen- und Justizministerium wollen den Druck auf die EU erhöhen, die Flüchtlinge besser auf die Staaten zu verteilen. In einem Hintergrundgespräch kündigten die Ressortchefs gestern an, der Kommission eine zweimonatige Frist zur Anpassung der Dublin-Verordnung zu setzen. Sonst werde man sich an den Europäischen Gerichtshof wenden. Zudem geplant ist eine Verschärfung des Schlepperparagrafen.
„Wir haben nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte“, bezog sich Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) auf Artikel 80 des Lissabon-Vertrages, wonach von den EU-Mitgliedsstaaten generell Solidarität und Lastenaufteilung gefordert wird. Darauf werde in der Dublin-III-Verordnung noch zu wenig Rücksicht genommen. Per Ministerratsbeschluss wollen sich Innen- und Justizministerium an die Europäische Kommission wenden, damit diese die Regelungen dahingehend modifiziert.
Schlepperparagraf verschärfen
Welche Maßnahmen die Kommission genau treffen könnte, ließen die Regierungsvertreter noch offen. Der Antrag der Regierung an die Kommission stützt sich auf ein vom Innenministerium in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten, das heute vorliegen soll. Dort dürften die Vorstellungen Wiens näher erläutert sein.
Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) plant zudem eine Verschärfung des Schlepperparagrafen im Strafrecht. Geltende Rechtslage ist, dass Schlepper nicht in Untersuchungshaft kommen, wenn sie maximal zehn Personen mitgeführt haben. Diese Grenze will Brandstetter aufheben - denn in letzter Zeit hätten sich Fälle mit weniger als elf Geschleppten gehäuft. „Österreich soll ein schlechter Zielort für Schlepper sein“, begründete der Minister sein Anliegen.
EU-Kommission bereit für europäischen Zivilschutz
Die EU-Kommission erklärte sich indes bereit, Unterstützungsmaßnahmen der EU-Staaten im Rahmen des europäischen Zivilschutzmechanismus in der gegenwärtigen Flüchtlingskrise zu koordinieren. In einem aktuellen Antwortschreiben auf eine entsprechende Forderung von 70 EU-Abgeordnete betonte die Kommission allerdings, bisher liege keine Anfrage eines EU-Staates vor.
Nach den geltenden Regeln könne der EU-Zivilschutzmechanismus nur auf eine spezielle Anfrage eines betroffenen EU-Staates aktiviert werden, so der für Migration zuständige EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos und sein für humanitäre Hilfe zuständiger Kollege Christos Stylianides.
Länder kritisieren Durchgriffsrecht bei Asyl
Mit der Einigung auf ein Durchgriffsrecht bei Asylquartieren will der Bund den Druck auf Länder und Gemeinden erhöhen, die Quoten bei der Unterbringung von Flüchtlingen zu erfüllen. Entsprechend groß ist die Kritik in den Ländern - vor allem aus dem Burgenland und aus Tirol. Viele wehren sich gegen einen „massiven Eingriff“ des Bundes.
Oberösterreichs Landeshauptmann und derzeitiger Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz, Josef Pühringer (ÖVP), spricht zähneknirschend von einer „absoluten Notmaßnahme“. Man arbeite daran, dass das Durchgriffsrecht „de facto“ gar nicht zum Tragen komme, so Pühringer. Denn Ziel der Länder sei es, bis Oktober die Quoten zu erfüllen.
Mehr dazu in „Massiver Eingriff“