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Vorschlag verteidigt

Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) hat in einer Stellungnahme gegenüber der APA ihren Vorschlag, bei der Unterbringung von Flüchtlingen die Standards vorübergehend zu senken, verteidigt. Sie verwies auf jene Asylwerber, die derzeit de facto obdachlos seien.

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Dass es zu diesen Problemen komme, hänge auch damit zusammen, dass die Länder vereinzelt Quartiere nicht annehmen könnten, weil diese die selbst auferlegten Standards nicht erfüllten. Gerade bei alleinstehenden jungen Männern sollte es auch möglich sein, dass Quartiere mit Sechsbettzimmern angenommen werden können. Derzeit sei die Grenze bei fünf Betten. Jeder Grundwehrdiener werde bestätigen können, dass ein Sechsbettzimmer zumutbar sei.

Dieser Vorschlag der Ministerin stieß vor allem bei Grünen und NEOS auf Empörung. „Geht es überhaupt noch zynischer?“, fragte sich die grüne Menschenrechtssprecherin Alev Korun. Ihr Pendant bei NEOS, Nikolaus Scherak, forderte sogar den Rücktritt von Mikl-Leitner angesichts ihres „jenseitigen“ Vorstoßes.

Richtlinie seit dem Vorjahr

Die Länder hatten sich voriges Jahr auf eine gemeinsame Richtlinie zur Unterbringung von Flüchtlingen geeinigt. Darin steht etwa, dass bei der Standortwahl soweit als möglich auf die Erreichbarkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln bzw. Einrichtungen für den täglichen Bedarf Bedacht zu nehmen sei.

Bewohnern sind nach Möglichkeit und Bedarf Gemeinschaftsflächen innerhalb und außerhalb des Objekts anzubieten. Bei Familienquartieren soll ein Aufenthalts- oder Spieleraum angeboten werden. Der Zugang zu TV inklusive Satellitensignal ist entweder im Rahmen eines Gemeinschaftsraumes oder durch entsprechende Anschlussmöglichkeiten in den Wohnräumen sicherzustellen.

Warmwasser von 6.00 bis 22.00 Uhr

Die Heizungsanlagen sind so zu dimensionieren, dass Zimmer, Bäder und Gemeinschaftsräume angemessen beheizt werden können. Die Nachtabsenkung der Zimmertemperatur ist zulässig. Warmwasser für die Körperhygiene ist jedenfalls während der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr im angemessenen Ausmaß zur Verfügung zu stellen.

Bei der Belegung der Zimmer bzw. Wohnungen wird auf ethnische, sprachliche und religiöse Unterschiede sowie Familieneinheiten Bedacht genommen, um Konflikte zu vermeiden. Zimmer für alleinstehende Personen werden mit maximal fünf Personen (bei Dauerbelegung) belegt. Für eine Person ist jedenfalls eine Fläche von acht Quadratmetern und für jede weitere Person von vier Quadratmetern zur Verfügung zu stellen.

Dusche und WC für zehn Personen

Übernimmt der Betreiber die Verpflegung, ist er verpflichtet, möglichst abwechslungsreiche und ausgewogene Mahlzeiten in ausreichendem Maße anzubieten. Bei Vollversorgung haben die Bewohner Anspruch auf drei Mahlzeiten pro Tag, davon einmal warmes Essen. Religiös bedingte Essensvorschriften sind zu berücksichtigen. Auch auf Vegetarier und Veganer ist bei der Versorgung Rücksicht zu nehmen.

Ein Quartier mit gemeinschaftlich genutzten Sanitäranlagen hat über nach Geschlechtern getrennte und abschließbare, hygienisch einwandfreie Wasch-, Dusch- und WC-Anlagen zu verfügen. Für je höchstens zehn Personen sind eine Dusche und eine WC-Anlage zur Verfügung zu stellen. Das könnte ebenso für 20 gelten, meinte die Innenministerin im Interview mit den Bundesländerzeitungen. Es werde auch nicht mehr funktionieren, dass ein Quartier nur eineinhalb Kilometer vom nächsten Greißler entfernt sein dürfe, sagte Mikl-Leitner.

Auch Schimmelbildung extra erwähnt

In jeder Unterkunft werden Waschmaschinen und eine von den Wohnräumen separate Möglichkeit zum Trocknen der Wäsche oder Wäschetrockner in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt, sofern nicht Jetons für nahe gelegene externe Waschsalons angeboten werden. Die zur Verfügung gestellte Bettwäsche ist zumindest 14-tägig durch den Betreiber zu wechseln.

Im Falle von Schimmelbildung hat der Betreiber fachgerecht für die Wiederherstellung eines bewohnbaren und unbedenklichen Zustandes zu sorgen. Zusätzlich sind die Bewohner über richtiges Verhalten zur Vermeidung von Schimmelbildung zu informieren.

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