Möglichkeiten wurden ausgedehnt
Die Kritik am geplanten Polizeilichen Staatsschutzgesetz (PStSG) reißt nicht ab. Wie die Bürgerrechtsinitiative AK Vorrat in einer Analyse ausführt, gibt es in der aktuellen Regierungsvorlage im Vergleich zum ersten Entwurf einige Ausweitungen. So sollen nun etwa auch nicht näher definierte „Gruppierungen“ überwacht werden, eine richterliche Kontrolle gibt es dafür weiterhin nicht. Die heimischen Anwälte sehen in den jüngsten Änderungen einen „unzulässigen Taschenspielertrick“ und fordern eine erneute Begutachtung. Die Richtervereinigung bezeichnet es als „schizophren“, dass es bei „normalen Verbrechen“ eine richterliche Kontrolle gibt - beim Staatschutz aber nicht.
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