EU-Parlament bringt Fluggastdatenspeicherung auf den Weg

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.

Sechs Monate nach den Anschlägen von Paris hat das Europaparlament den Weg zur Einführung einer Fluggastdatenspeicherung in Europa geebnet. Der Innenausschuss des EU-Parlaments verabschiedete gestern einen Kompromisstext, der die Speicherung und Nutzung der Daten „zum Kampf gegen Terrorismus und schwerwiegendes, grenzüberschreitendes Verbrechen“ ermögliche.

Der Libe-Ausschuss billigte nun einen Kompromissvorschlag mit 32 gegen 27 Stimmen. Nun verhandelt das Parlament mit dem Rat der Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission über einen gemeinsamen Gesetzestext. Ziel ist es, die Fluggastdatenspeicherung bis Ende des Jahres endgültig zu beschließen.

Vorschläge der EU-Kommission für Passenger Name Records (PNR) waren aus Datenschutzgründen lange im Europaparlament blockiert worden. Nach der islamistischen Anschlagserie von Paris Anfang Jänner mit 17 Toten gaben die Abgeordneten ihren Widerstand auf und zeigten sich bereit, bis Jahresende eine europaweite Speicherung zu ermöglichen.

Speicherung bei Flügen in und aus EU

Gespeichert werden sollen nach den Parlamentsplänen Passagierdaten nur bei Flügen von und in die EU, aber nicht bei Verbindungen zwischen EU-Ländern. Festgehalten werden Informationen wie Reiseziele, Bank- oder Kreditkartendaten Hotelbuchungen mit dem vollem Namen des Passagiers für 30 Tage, danach für bis zu fünf weitere Jahre, wobei die personenbezogenen Daten „ausgeblendet“ werden. Angaben, die eine Identifizierung des Reisenden erlauben, sind dann nur noch für bestimmte Beamte der Sicherheitsdienste zugänglich.

Nur mit einem EU-weiten System könne sichergestellt werden, dass hohe Standards beim Datenschutz eingehalten würden, argumentierte der britische Ausschussberichterstatter Timothy Kirkhope von der konservativen EKR-Fraktion. Das System sei zudem wichtig, um der Gefahr durch Dschidad-Rückkehrer zu begegnen.