Sukzessive Aufhebung der Sanktionen
Das Atomabkommen zwischen der internationalen Gemeinschaft und dem Iran umfasst auf mehr als 100 Seiten einen allgemeinen Teil und fünf Anhänge zu technischen Vorgängen. Zu den wichtigsten Punkten gehört eine Reduktion der Zentrifugen und der Uranbestände.
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Zentrifugen: Die zur Urananreicherung nötigen Zentrifugen werden für die nächsten zehn Jahre von 19.000 auf 6.000 verringert. Es dürfen auch nur ältere, weniger leistungsstarke Zentrifugen eingesetzt werden. Die Höchstgrenze der Anreicherung beträgt 3,67 Prozent. Für eine Atombombe ist eine Urananreicherung auf 90 Prozent nötig.
Uranbestände: Die Bestände von bereits angereichertem Uran werden für 15 Jahre drastisch reduziert, von aktuell fast 12.000 Kilogramm auf 300 Kilogramm.
Atomanlagen: Der Schwerwasserrektor Arak wird zu einem Forschungsreaktor umgebaut. Damit kann er kein zum Bau von Atomwaffen nutzbares Plutonium mehr produzieren. Die lange geheim gehaltene Anreicherungsanlage Fordo wird ein Atomforschungszentrum. Die einzige Anlage zur Urananreicherung ist dann Natans.

Grafik: APA/ORF.at; Quelle: APA
Waffenambargo: Das UNO-Verbot zur Ein- und Ausfuhr von Waffen wird um fünf Jahre verlängert. Auch Lieferungen, die dem ballistischen Raketenprogramm des Iran dienen könnten, bleiben für acht Jahre verboten.
Verifikation: Die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) erhält einen besonders intensiven Zugang zu allen Atomanlagen des Iran. Das gilt auch für die gesamte Atominfrastruktur, die zur Versorgung eines Kraftwerks nötig ist. Teheran muss bei begründetem Verdacht auch seine Militäranlagen öffnen. In Streitfällen soll eine Kommission entscheiden.
Wirtschaftssanktionen: Die Wirtschaftssanktionen werden erst dann schrittweise aufgehoben, wenn die IAEA bestätigt, dass der Iran seien Pflichten zur Reduzierung des Atomprogramms nachgekommen ist. Damit wird Ende 2015 gerechnet.
Snapback: So nennt sich ein Verfahren, mit dem die internationale Gemeinschaft die Sanktionen wieder aktiviert, sollte der Iran gegen die Auflagen verstoßen. Es gilt als „Damoklesschwert“, das die Vertragstreue Teherans garantieren soll.
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