StGB-Reform in Nationalrat beschlossen

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Der Nationalrat hat gestern Abend mit den Stimmen von Koalition und NEOS eine Reform des Strafgesetzbuchs (StGB) verabschiedet. Ziel der umfangreichen Novelle ist eine bessere Strafbalance zwischen Vermögens- und Gewaltdelikten. Zudem wird Cybermobbing strafbar, ebenso bisher nicht geahndete sexuelle Übergriffe wie das „Pograpschen“.

ÖVP: „Modernes Strafrecht auf der Höhe der Zeit“

SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim zeigte sich mit der Vorlage zufrieden. Es handle sich um ein gutes und breit getragenes Ergebnis. ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker betonte, dass die Novelle mit viel Fingerspitzengefühl erstellt worden sei. Es sei gelungen, ein „modernes Strafrecht auf der Höhe der Zeit“ zu etablieren. Jener Paragraf, der entwürdigende Berührungen sanktioniert, hätte für die Justizsprecherin dagegen auch im Verwaltungsrecht gereicht.

Dabei ist just der letzte - von Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) forcierter - Punkt einer jener, bei denen die Grünen noch am wenigsten auszusetzen hatten. Ansonsten kritisierte Justizsprecher Albert Steinhauser die Wankelmütigkeit von Justizminister Wolfgang Brandstetter, der Vorschläge immer wieder zurückgezogen habe. Besonders stört ihn die Neuregelung der Untreue: für Steinhauser Anlassgesetzgebung per excellence in der Causa Meinl, durch die der Banker Julius Meinl profitieren könnte.

FPÖ-Kritik an Wertgrenzenanhebung bei Vermögensdelikten

Anderes störte die Freiheitlichen mehr. Deren Justizsprecher Harald Stefan kritisierte, dass die Anhebung der Wertgrenzen bei den Vermögensdelikten auf 300.000 Euro einfach zu weit gehe. Ebenfalls abgelehnt werden von der FPÖ Aufweichungen im Suchtmittelgesetz als „gesellschaftspolitisch falscher Ansatz“. Damit bezog sich Stefan auf die Neuregelung, wonach Kauf und Besitz von Kleinstmengen für den Eigengebrauch nicht mehr automatisch zur Strafanzeige führen, wenn die Betroffenen mit den Gesundheitsbehörden kooperieren.

Den Untreueparagrafen hatte sich wiederum das Team Stronach (TS) ausgesucht, um seinen Unmut über die Gesetzesvorlage zu erläutern. Dieser biete viel Spielraum, um wirtschaftlich unfreundliche Urteile setzen zu können, meinte Mandatarin Kathrin Nachbaur. Man könne nicht mit dem Strafgesetzbuch gegen unternehmerische Fehlentscheidungen losziehen.

Keine rechte Freude hat NEOS-Justizsprecherin Beate Meinl-Reisinger freilich beispielsweise mit den Wertgrenzen, auf die sie lieber verzichten würde und es stattdessen der Strafzumessung des Richters überlassen möchte, die Schadenshöhe zu berücksichtigen. Außerdem hätte sie sich gewünscht, wenn bei solch einer großen Reform zum Beispiel die Meinungsfreiheit einschränkende Regelungen entfernt worden wären.