Leistungsschutzrecht wird vorerst nicht beschlossen

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Die geplante Urheberrechtsnovelle soll morgen mit einigen Adaptierungen als Regierungsvorlage vom Ministerrat beschlossen werden. Ein wesentlicher Punkt, nämlich das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage, wird dabei überraschenderweise fehlen, erfuhr die APA aus Regierungskreisen.

Text soll nach Brüssel weitergegeben werden

Das umstrittene Leistungsschutzrecht werde nicht beschlossen und vorerst aus der Urheberrechtsnovelle herausgelöst. Die Gesetzespassagen zum Leistungsschutzrecht sollen auf Basis der vorliegenden Stellungnahmen aus dem Begutachtungsverfahren überarbeitet und danach vor einem Beschluss durch Regierung und Parlament zwecks Notifizierung durch die EU-Kommission nach Brüssel geschickt werden.

Es sei ein „Prozess, der einige Monate dauern wird“, hieß es gegenüber der APA. „Danach geht der innerösterreichische Prozess weiter.“ Die Notifizierung sei erforderlich, weil es sich um eine „technische Regulierung“ handle. Die EU prüft dabei, ob der notifizierte Entwurf Hemmnisse für den freien Warenverkehr oder für den freien Verkehr von Diensten der Informationsgesellschaft oder für abgeleitete EU-Rechtsvorschriften schaffen kann.

VÖZ will sich gegen Google wehren

Die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage in Österreich könnte darüber hinaus zu einem langwierigen Rechtsstreit zwischen dem Internetkonzern und Suchmaschinenbetreiber Google sowie Zeitungsverlagen führen.

Sollte Google tatsächlich heimische Zeitungen aus der Google-Suche ausschließen, werden die Verleger Klage bei der Wettbewerbsbehörde und der EU-Kommission einreichen. Das deutete Thomas Kralinger, Präsident des Verbands Österreichischer Zeitungen (VÖZ), via Aussendung an.

Sollte Google planen, den Google-Algorithmus zu ändern, um Zeitungsinhalte in der Google-Suche schlechter darzustellen, oder gar eine Auslistung in Erwägung ziehen, werde die EU-Kommission dem Konzern rasch Grenzen aufzeigen, so Kralinger.

„Für die EU-Kommission ist das Prinzip Fair Search ein wertvolles Gut. Der Quasi-Monopolist hat aufgrund des europäischen Wettbewerbsrechts eine erhöhte Fairnesspflicht. Sollte Google seinen Algorithmus zum Nachteil der Zeitungen abändern, wäre dies ein massiver Eingriff in den fairen Wettbewerb. Dagegen muss es einen Aufschrei geben. In diesem Fall wird nicht nur die nationale Wettbewerbsbehörde aktiv werden müssen, sondern auch die EU-Kommission.“

Künstlerkritik an Novelle

Die Initiative „Kunst hat Recht“ zeigte sich unterdessen heute bei einer Pressekonferenz zum Gesetzesentwurf zur Urheberrechtsnovelle ernüchtert. Klarheit bringe der vorliegende Gesetzesentwurf nämlich nicht, so Sprecher Gerhard Ruiss.