StGB: Einigung auf „Pograpschen“-Paragraf
Jegliche „intensive und entwürdigende sexuelle Belästigung“ wird strafbar. Justizminister Wolfgang Brandstetter und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) haben sich auf eine Neuformulierung des ursprünglich in der Reform des Strafgesetzbuches (StGB) enthaltenen, aber nach Begutachtungskritik entfernten Paragrafen geeinigt. Am Dienstag will Brandstetter den StGB-Reformentwurf dem Ministerrat vorlegen.
Am genauen Wortlaut des - salopp formuliert - „Pograpschen“-Paragrafen wird noch gearbeitet. Die geplante Neuregelung werde aber jedenfalls „mit dem aus dem Begutachtungsentwurf zu Recht gestrichenen, viel zu unklaren Tatbestand nichts mehr zu tun“ haben, sagte Brandstetter gegenüber der APA. Der Tatbestand werde „klar und deutlich auf die wirklich strafwürdigen Fälle eingeschränkt“. Brandstetter ist „überzeugt, dass wir jetzt eine gute Lösung haben“.
Frauenministerin Heinisch-Hosek ist erfreut über die grundsätzliche Einigung: „Wir haben uns darauf verständigt, dass es eine Ausweitung des Schutzes vor sexueller Belästigung geben soll. Das ist ein wichtiger Schritt, der klarstellt, dass sexuelle Belästigung kein Kavaliersdelikt und gesellschaftlich nicht erwünscht ist.“ Auch in Bezug auf den Paragrafen zur sexuellen Selbstbestimmung liege ein „Übereinkommen im Sinne der Frauen“ auf dem Tisch.