Kritik von allen Seiten
Die heimische Telekomindustrie übt heftige Kritik an der kürzlich in Begutachtung gegangenen Urheberrechtsgesetzesnovelle. Durch die gerätegebundene Speichermedienabgabe drohten dem Konsumenten durch eine „Handysteuer“ erhebliche Teuerungen bei Smartphones und Tablets, hieß es am Dienstag bei einer Pressekonferenz der Internetoffensive Österreich.
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Ein iPhone 6 Plus mit 128 GB Speicherplatz würde sich durch die Abgabe in der Höhe von bis zu sechs Prozent um über 60 Euro verteuern, ein Durchschnittshandy um rund 36 Euro, rechnete Hannes Ametsreiter, Chef der Telekom Austria Group, vor. Je nach Einstufung könnte das Gerät sogar um rund 115 Euro teurer werden. „Wir sind als Telekomindustrie eine geschlossene Phalanx gegen die Höhe dieses Belastungspakets“, sagte Ametsreiter.
Diese Beträge seien zu hoch und überzogen, so Ametsreiter gemeinsam mit dem Chef von T-Mobile, Andreas Bierwirth, und dem Chef von „3“, Jan Trionow, die im Namen der Internetoffensive Österreich auftraten. Sie argumentieren, dass diesen Mehrpreis die Kunden zu zahlen hätten, die ihrerseits dann lieber in ausländischen Onlineshops kaufen würden - und so die heimische Wirtschaft schädigen. Das sei eine „Lose-lose-Situation“, sagte Trionow.
„Deutlicher Rückwärtsgang“
Bierwirth argumentierte gar, dass teurere Smartphones gerade die junge, weniger kaufkräftige Bevölkerung treffen und Smartphones weniger breit genutzt würden. In Zeiten der digitalen Transformation werde „ein deutlicher Rückwärtsgang eingelegt“ und dem Technologiestandort Österreich geschadet, so Bierwirth weiter: „Das ist nichts anderes als eine Handysteuer.“ Eine solche gebe es in Europa nur noch in Ungarn.
Grundsätzlich befürworten die Mobilfunker laut eigenen Angaben die „klaren Spielregeln“ für die Entgeltung legaler Privatkopien. Es werde aber eine Digitalsteuer eingeführt, so Bierwirth. Man könne gerne eine Kultursteuer einführen, aber hier werde eine „Zukunftsindustrie“ belastet. In der Folge könnten Telekoms wie gerade auch T-Mobile möglicherweise ihr Engagement beim Kultursponsoring überdenken, stellt er in den Raum.
Überprüfung der Verwertungsgesellschaften
Zudem verwende man „alte Mittel, um etwas hinzuschustern“. Derzeit gebe es acht Verwertungsgesellschaften, das gehöre vereinfacht, sagte Trionow, damit mehr Geld direkt bei den Künstlern ankomme. Auch die Tarifhoheit durch die Verwertungsgesellschaften gehöre aufgehoben, weil sonst jahrelange Streitigkeiten und damit Rechtsunsicherheit drohe. Es gehöre etwa veröffentlicht, wohin das Geld, das die Gesellschaften einnehmen, tatsächlich fließe, argumentieren die Unternehmen.
Die Mobilfunker monieren auch, dass dem aktuellen Trend zu Diensten und Services in der Cloud bei der Vorlage nicht Rechnung getragen wird. Gerade beim Musikstreaming werden Titel etwa nicht auf den Geräten gespeichert. Zudem würden Handys in erster Linie von den Kunden vor allem für Fotos genutzt, für die keinerlei Abgaben zu zahlen seien. In weiterer Folge fordern sie, dass Businessgeräte automatisch von den Abgaben ausgeschlossen sind.
Künstler vermissen „faire Entlohnung“
Seit der Veröffentlichung der Novelle vergangene Woche gibt es immer mehr kritische Stimmen - aus allen Lagern. So beurteilen etwa die Verwertungsgesellschaften den Entwurf zwar als grundsätzlich positiv, allerdings werde bei der Speichermedienabgabe durch die geplante „doppelte Deckelung“ eine „faire Entlohnung“ der Künstler vermisst, so Franz Medwenitsch, Geschäftsführer der Verwertungsgesellschaft LSG.
So soll die Speichermedienabgabe je nach Gerät und Nutzung zwar unterschiedlich ausfallen, aber maximal sechs Prozent des Kaufpreises betragen. Zudem darf die Speichermedienabgabe gemeinsam mit der Reprografieabgabe 29 Millionen Euro pro Jahr nicht übersteigen. Es gebe verfassungrechtliche Bedenken, sagte Medwenitsch, fraglich sei auch, ob die EU-rechtlichen Vorgaben erfüllt würden. Er sehe hier noch Bedarf für Verbesserungen. Abseits davon sei der Entwurf „ein Schritt in die richtige Richtung“. Der Gesetzgeber habe mit der Anerkennung der Speichermedienvergütung Rechtssicherheit geschaffen, „sowohl für die Konsumenten wie auch für den Handel“.
„Gezielte Falschmeldungen“
Kritisch sieht Medwenitsch die Aussagen der Telekombranche und deren Internetoffensive, die laut seinen Aussagen mit „gezielten Falschmeldungen“ arbeite. Dass Handys, Smartphones oder Festplatten teurer würden, seien Horrormeldungen der Internetoffensive, die nicht belegbar seien, zumal der Handel die Vergütungen bereits bisher einpreise und kassiere. Er könne auch die Berechnungen nicht nachvollziehen, aktuell werde eine Vergütung von 7,5 Euro diskutiert.
Positiv zur Novelle äußerte sich auch die IG Autorinnen Autoren, die zur Unterstützung ihrer Stellungnahme aufruft. Darin erteilt man ebenfalls allen voran der Deckelung der Vergütung eine Absage, handle es sich dabei doch um „von der Wirtschaft gewünschte Restriktionen“.
Müssen Kunden doppelt zahlen?
Kritik an der Festplattenabgabe gab es zuletzt auch vom heimischen Handelsverband und dem Verein für Internetbenutzer (VIBE). VIBE kritisiert etwa, dass die Vergütung nicht am tatsächlich entstandenen Schaden bemessen wird, sondern „willkürlich“ festgelegt werde.
Der heimische Handelsverband fordert eine Klärung, wie Gelder refundiert werden, wenn die Einnahmen die per Gesetz definierte Grenze von 29 Mio. Euro übersteigen. Zudem sei auch zu hinterfragen, wie sich gerade eine verstärkte Nutzung von Cloud-basierten Anwendungen und ein geringerer Absatz von Speichermedien auf die tatsächliche Abgabenhöhe und damit den Kaufpreis auswirken. Zudem würden Konsumenten, die ihre Lieder alle legal erworben haben, doppelt zur Kasse gebeten, etwa auch bei Back-ups.
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