Urheberrecht: Festplattenabgabe kommt
Das Justizministerium hat die lange diskutierte und erwartete Urheberrechtsnovelle vorgelegt. Das Gesetz bringt die ebenfalls heftig diskutierte Festplattenabgabe auf „Speichermedien jeder Art“ für Privatkopien. Auch die Rechteweitergabe im Filmurheberrecht wird geändert, und die Verleger erhalten ihr gewünschtes Leistungsschutzrecht.
Jahrelanger Streit um Abgabe
Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause des Nationalrats, also im Juli, beschlossen werden, somit sollte der Ministerrat tunlichst spätestens am 16. Juni die Regierungsvorlage ins Parlament schicken, was eine recht kurze Begutachtungsfrist bedeutet. In Kraft treten soll es mit 1. Oktober 2015.
Ein wesentlicher Eckpunkt der Novelle ist die Klarstellung, dass es auch künftig Privatkopien von urheberrechtlich geschütztem Material geben darf - und dass die Vergütung dafür über die diversen Speichermedien, von DVD-Rohling bis Smartphone, erfolgen soll. Diese Festplattenabgabe hatte in den vergangenen Jahren für erbitterten Streit zwischen Kulturschaffenden und Handel wie Herstellern gesorgt.
Google wird zur Kasse gebeten
Das Leistungsschutzrecht hatten Zeitungen und Medienhäuser seit Jahren als eine „faire Abgeltung“ für die Verwendung ihrer Nachrichten gefordert. Nun soll Geld fließen, wenn News-Aggregatoren, wie etwa der US-Internet-Konzern Google, auf Zeitungsinhalte zugreifen.
Werden Inhalte von Zeitungen oder Zeitschriften in Suchmaschinen oder auf Websites, die nur auf der automatischen Zusammenstellung von Nachrichten aus anderen Quellen basieren, verwendet, ist für diese Nutzung künftig ein Entgelt zu entrichten, ansonsten besteht ein Unterlassungsanspruch gegenüber dem Suchmaschinenbetreiber, heißt es im Begutachtungsentwurf zur Urheberrechtsgesetznovelle sinngemäß.