In anderen Ländern gefloppt
Das Justizministerium hat Anfang Juni die lange diskutierte und erwartete Urheberrechtsnovelle vorgelegt. Das Gesetz bringt die ebenfalls heftig diskutierte Festplattenabgabe für Privatkopien. Die Verleger erhalten ihr gewünschtes Leistungsschutzrecht, mit dem sie Geld von Suchmaschinenbetreibern, allen voran Google, verlangen dürfen.
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Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause des Nationalrats, also im Juli, beschlossen werden, somit sollte der Ministerrat tunlichst spätestens am 16. Juni die Regierungsvorlage ins Parlament schicken, was eine recht kurze Begutachtungsfrist bedeutet. In Kraft treten soll es mit 1. Oktober 2015.
Jahrelange Forderung der Verlage
Seit Jahren fordern Zeitungen und Medienhäuser eine faire Abgeltung für die Verwendung ihrer Nachrichten. Nun soll Geld fließen, wenn News-Aggregatoren wie etwa der US-Internetkonzern Google auf Zeitungsinhalte zugreifen.
Werden Inhalte von Zeitungen oder Zeitschriften in Suchmaschinen oder auf Websites, die nur auf der automatischen Zusammenstellung von Nachrichten aus anderen Quellen basieren, verwendet, ist für diese Nutzung künftig ein Entgelt zu entrichten, ansonsten besteht ein Unterlassungsanspruch gegenüber dem Suchmaschinenbetreiber, heißt es im Begutachtungsentwurf zur Urheberrechtsgesetznovelle sinngemäß. Ausdrücklich erfasst sind dabei auch „Snippets“, also kurze Textauszüge.
Zeitungen müssen nicht einzeln auftreten
Zeitungsverleger kritisieren seit langem, dass Internetdienste wie Google durch die kommerzielle Verwertung von Onlineangeboten der Zeitungen teils beträchtliche Einnahmen erzielten, an denen die Verlage nicht teilhaben. Dieses Vorgehen unterlaufe das Geschäftsmodell der Zeitungsverlage und die „Finanzierung von qualitativ hochwertigem Journalismus“, so der Vorwurf Richtung Google & Co.
Im Vergleich zum gefloppten Leistungsschutzrecht in Deutschland gibt es eine große Änderung: Die Ansprüche und Vergütungen sollen in Österreich über eine gemeinsame Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden. Dadurch werde sichergestellt, dass sich nicht einzelne Marktteilnehmer dem wirtschaftlichen Druck von internationalen Konzernen beugen müssen, sondern die österreichische Medienlandschaft als selbstbewusster Verhandlungspartner auftreten kann, heißt es seitens der Regierung.
Google Austria: „Entwurf verfehlt“
Google Austria reagierte gegenüber ORF.at ablehnend auf den Entwurf. „Wir halten den Gesetzesentwurf zum Leistungsschutzrecht für verfehlt, da es unserer Meinung nach für die Zukunft des Journalismus deutlich besser ist, zusammenzuarbeiten, als neue Gesetze aufzustellen“, sagte Unternehmenssprecher Wolfgang Fasching-Kapfenberger.
"Wir setzen weiter auf Kooperation mit der Verlagswelt und auf unsere bestehenden, starken Partnerschaften mit einer Vielzahl von Verlagen in Österreich und Europa”, verwies er auf die Ende April gestartete „Digital News Initiative“, mit der der Internetkonzern Google in Partnerschaft mit Medienhäusern „Innovationen im digitalen Journalismus in Europa“ fördern will.
Doppeltes Spiel der Verlage?
Kritiker sprechen seit längerem von einem doppelten Spiel der Verlage: Die meisten Nachrichtenwebsites sind auf die Zugriffe via Google angewiesen und versuchen auch mit „Suchmaschinenoptimierung“ wie entsprechender Textgestaltung weit oben in den Suchergebnissen zu landen. Und Verleger können den Zugriff von Suchmaschinen und damit auf ihre Websites ohne Probleme mit entsprechender Programmierung unterbinden.
Damit wäre zwar die „kommerzielle Verwertung“ durch Google gestoppt - allerdings auch die eigene: Um selbst entsprechend an Werbung zu verdienen, braucht es ja Leser - und die kommen zu einem Gutteil über Suchmaschinen. Darauf verweist auch Fasching-Kapfenberger: „Herausgeber von journalistischen Angeboten im Netz haben bereits alle technischen Möglichkeiten, um festzulegen, ob und wie ihre Inhalte in Suchmaschinen und Nachrichtenaggregatoren angezeigt werden.“
In anderen Ländern gefloppt
In anderen Ländern verlief die Einführung eines Leistungsschutzrechts eher als Schuss ins Knie: In Deutschland hatte nach der von großen Verlagen geforderten Einführung Google beschlossen, Suchergebnisse nur noch mit Überschriften darzustellen und Vorschaubilder und kurze Textanrisse wegzulassen. Binnen kürzester Zeit erteilten die meisten beteiligten Medienhäuser dem US-Konzern eine „Gratiseinwilligung“ für die unentgeltliche Nutzung ihrer Presseerzeugnisse.
In Spanien, wo die Regierung im Vorjahr ein schärferes Leistungsschutzrecht beschlossen hatte, drehte Google seinen Dienst Google News ab. Und 2011 strengte die belgische Presse mehrere Urheberrechtsklagen gegen den Konzern an. Google nahm daraufhin sämtliche Websites der Printmedien aus dem Suchindex, worauf die Zeitungen umgehend einlenkten.
Blogger ausgenommen
Blogger sollen vom neuen Leistungsschutzrecht unterdessen nicht betroffen sein. Die Regelung betrifft nur das Verhältnis zwischen Zeitungen bzw. Zeitschriften sowie Suchmaschinenbetreibern und News-Aggregatoren. Blogs, die Nachrichteninhalte zitieren oder verlinken, sind demnach weiterhin erlaubt und unterliegen nicht der Vergütungspflicht.
„Zeitgemäßes Urheberrecht“
Kulturminister Josef Ostermayer (SPÖ), bei diesem Thema der „Spiegel“ von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP), bezeichnete die Novelle anlässlich der Veröffentlichung gegenüber der APA als Weg zu einem „zeitgemäßen Urheberrecht“ nach „Jahren der Rechtsunsicherheit und der intransparenten Regelungen“. Die Kunstschaffenden erhielten damit „klar, nachvollziehbar und rechtssicher“ eine „faire Vergütung für ihre Leistungen“, und auch die Tarife für die Speichermedienabgabe würden „endlich eindeutig und transparent geregelt“.
„Innovations- und autorenfeindlich“
Weniger euphorisch fallen einige Reaktionen aus: NEOS-Medienpolitiksprecher Niko Alm meinte, Leistungsschutzrecht sei ein „innovationsfeindliches Gesetz“, das in Österreich genauso scheitern werde wie in Deutschland: „Der Versuch, das Verlinken von Inhalten im Internet kostenpflichtig zu machen, muss scheitern.“ Sowohl das Leistungsschutzrecht als auch die Speichermedienabgabe seien „Steinzeitmodelle“, so Alm. Die Urheberrechtsnovelle sei ein „Akt der Verzweiflung“ und beweise Unverständnis für Funktionsweisen des Internets.
Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) kritisierte, dass der Entwurf autorenfeindlich sei, weil er nur den Verlagen, nicht aber den Autoren zugute komme. Das geplante Leistungsschutzrecht sei noch schlechter als das deutsche. ÖJC-Präsident Fred Turnheim verwies auf die negativen Auswirkungen des deutschen und spanischen Leistungsschutzrechts.
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