Verletzte Ehre
Der Hypo-U-Ausschuss hat am Donnerstag wie schon so oft in Zusammenhang mit einem Gang zum Verfassungsgerichtshof (VfGH) für Aufregung gesorgt. Die frühere Auskunftsperson Sabine Kanduth-Kristen, die vor Wochen als frühere Hypo-Aufsichtskommissärin vom Ausschuss befragt worden war, brachte Beschwerde gegen die Art und Weise ihrer Befragung beim Höchstgericht ein.
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VfGH-Sprecher Christian Neuwirth bestätigte eine Beschwerde mit diesem Inhalt auf APA-Anfrage. Die von der Beschwerde betroffenen Abgeordneten Kai Jan Krainer (SPÖ), Robert Lugar (Team Stronach, TS) und Rainer Hable (NEOS) hatten zuvor Kanduth-Kristen als Beschwerdeführerin vor Journalisten genannt.
Sorge um beschädigten wirtschaftlichen Ruf
Neuwirth bestätigte darüber hinaus, dass von der Beschwerde Kanduth-Kristens auch die U-Ausschussvorsitzende Doris Bures (SPÖ), Verfahrensrichter Walter Pilgermair und Verfahrensanwalt Bruno Binder betroffen sind. Kanduth-Kristen wirft der Ausschussspitze nämlich vor, dass sie nicht eingeschritten sei, als sie, Kanduth-Kristen, sich durch die Art und Weise der Fragen der Abgeordneten in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt gefühlt hatte.
Die frühere Staatskommissärin in der Skandalbank und jetzige Universitätsprofessorin Kanduth-Kristen argumentiert Neuwirth zufolge mit einer Verletzung ihrer Ehre und einer Schädigung ihres wirtschaftlichen Rufes. „Der Verfassungsgerichtshof hat ein Vorverfahren eingeleitet. Der U-Ausschuss hat einige Wochen Zeit für eine Stellungnahme. Wann eine Entscheidung getroffen wird, ist offen“, sagte Neuwirth zur APA.
Gelassenheit vs. Sorge
Krainer zeigte sich angesichts der Klage gelassen. Er könne das nicht beurteilen, da müsse man einen Juristen fragen, so der SPÖ-Fraktionsführer vor Beginn des Ausschusstages. Er finde aber das, „was mich betrifft, sehr lächerlich“ und glaube zu wissen, dass ein Abgeordneter, der im Plenum am Rednerpult steht, „sagen kann, was er will“.
Auch Hable gab sich betont entspannt. Er spüre hier ein „schlechtes Gewissen“ bei Kanduth-Kristen, die merkwürdig aggressiv reagiere, so der NEOS-Abgeordnete. Besorgter zeigte sich hingegen Lugar. Es werde versucht, die Abgeordneten „einzuschüchtern“. Laut dem TS-Abgeordneten kann Kanduth-Kristen auch zivilrechtlich klagen. Da könnten etwa wegen Kreditschädigung große Strafen auf ihn zukommen, befürchtet Lugar, der für eine Änderung der Geschäftsordnung plädierte.
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