Schelling-Mitarbeiter vor U-Ausschuss
Eine Entscheidung bringt der Verfassungsgerichtshof (VfGH) Ende Juni. Im Hypo-U-Ausschuss hat Donnerstagabend trotzdem teils Aufregung - aber auch Nachfrageverzicht - geherrscht, bei der Befragung zu Schwärzungen des Finanzministeriums. „Ich habe keine Akten geschwärzt“, sagte Schelling-Mitarbeiter Philipp Abbrederis. „Meine Aufgabe war Information darüber, ob die Aktenlieferung im Ministerium gut organisiert ist.“
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Zwei Rechtsgutachten - die schon Harald Waiglein, Sektionschef des Finanzministeriums, vor Wochen angesprochen hatte - wurden erst im Zuge des Starts des U-Ausschusses erstellt, so Abbrederis auf Fragen von FPÖ-Mandatar Elmar Podgorschek. Rainer Hable von NEOS hatte auf sein Fragerecht verzichtet.
Hoffnung auf VfGH-Klärung
Der Freiheitliche Gernot Darmann hinterfragte, wie es sein habe können, dass trotz Gesamtkoordinierung ähnlich gelagerte Akten teils geschwärzt worden seien und andere nicht. „Ob in allen Sektionen Schwärzungen notwendig waren, weiß ich nicht. Es hat einen Arbeitsbehelf mit der Rechtsmeinung des Ministeriums gegeben“, so der Mitarbeiter des Kabinetts des Finanzministers.
Wieso man sich nicht dem Rechts- und Legislativdienst des Parlaments angeschlossen habe, wollten die Freiheitlichen wissen. „Wegen Argumenten der externen Gutachter und der Finanzprokuratur“, sagte Abbrederis. „Wir hoffen, dass der VfGH die Sache rasch klärt.“
Darmann blieb bei der Meinung, dass entweder das Justizministerium - das nicht schwärzte - oder das Finanzministerium wohl Amtsmissbrauch begangen haben müssen. Die einzelnen Geheimhaltungsstufen im U-Ausschuss neu gebe es nicht umsonst, so der Blaue sinngemäß.
Keine Fragen von Tamandl
„Meine Fraktion war der Meinung, wir brauchen keine weitere Auskunftsperson zu Schwärzungen“, sagte ÖVP-Fraktionsführerin Gabriele Tamandl. Man wolle rasch vorankommen im Ausschuss, brauche „solche Spiele“ nicht. Die Auskunftsperson könne die Fragen gar nicht beantworten, weil sie entsprechende Verantwortlichkeiten gar nicht gehabt habe. „Es hat halt das Finanzministerium mit der Richtlinie, mit den Experten, mit der Finanzprokuratur diese Meinung vertreten“, so Tamandl. Die Frage werde der VfGH klären. Daher hatte Tamandl auch „keine Fragen an die Auskunftsperson“.
Falsche Auskunftsperson?
Niemand habe behauptet, dass Abbrederis zuständig sei, sagte Kogler. Es gehe um seine Wahrnehmungen, er gehöre zum Kabinett des Ministers, er sei in Koordinierungssitzungen gesessen. Im Vorfeld der Aktenlieferungsrichtlinie habe es zwei Gespräche gegeben im Finanzministerium. Kurz vor dem Abschicken der Unterlagen habe es eine weitere Sitzung gegeben, so der Mann aus dem Schelling-Kabinett. Ende März habe man sich zur Erstellung zweier Gutachten (Universitätsprofessors Nicolas Raschauer, Professor Raimund Bollenberger) entschieden.
SPÖ-Fraktionsführer Kai Jan Krainer sah in Sachen Schwärzungen das Bundesministerium für Finanzen „aus der Reihe tanzen“. Die Position des Parlaments werde vom VfGH bestätigt werden, war er sich sicher. Für Robert Lugar vom Team Stronach (TS) wurde „die falsche Auskunftsperson geladen“.
Kritik der Opposition
Kogler kritisierte des Weiteren, dass die Richtlinie zur Aktenanlieferung seitens des Ministeriums vor den Gutachten erstellt worden sei. Das ergaben Daten, die vom Schelling-Mitarbeiter zu den Vorgängen im Frühjahr heuer genannt wurden. Darmann kritisierte, dass das Ministerium kostenpflichtige Gutachten bestellt habe.
Es sei bekannt gewesen, so Abbrederis, dass es unterschiedliche Rechtsmeinungen gebe. Daher habe man Gutachten eingeholt, um sicher zu sein, dass man richtig liege. Mit Schelling habe er gesprochen, weil es diesem wichtig gewesen sei, die Akten der Rechtslage entsprechend anzuliefern. Die Rechtsmeinung habe so abgesichert und so geprüft wie möglich sein sollen.
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