Sympathien für Schützenhöfer-Vorstoß
In der ÖVP mehrt sich die Kritik an der im Rahmen der Steuerreform geplanten De-facto-Abschaffung des Bankgeheimnisses. Nach dem steirischen Landesparteichef Hermann Schützenhöfer und Justizminister Wolfgang Brandstetter warnen laut Medienberichten nun auch Niederösterreichs Landeshauptmann Erwin Pröll und Innenministerin Johanna Mikl-Leitner vor einer zu weit gehenden Kontenöffnung.
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.
„Ich warne davor, alle Österreicher unter Generalverdacht zu stellen“, kritisierte Pröll in „Österreich“ (Sonntag-Ausgabe). Man müsse den Steuerbetrug bekämpfen, aber man sollte nicht über das Ziel hinausschießen. Auch im „Kurier“ äußerte er „massive Bedenken“. Er riet Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) dringend, seine Vorgangsweise zu überdenken.
„Frage der Privatsphäre“
Ähnlich äußerte sich Mikl-Leitner. Schützenhöfer habe recht, sagte die Innenministerin in der „Kleinen Zeitung“. „Man muss sich diese heikle Frage in der Begutachtung sehr genau anschauen. Hier geht es im Wesentlichen um die Frage der Privatsphäre.“ Schützenhöfer hatte sich am Freitag gegen eine Kontenöffnung ohne einen Gerichtsbeschluss oder ohne einen Richter ausgesprochen.
Er sei gegen „flächendeckende Schnüffelei“, sagte Schützenhöfer und stellte in Aussicht, ohne Änderungen keine Zustimmung zur mit der Entlastung verbunden Abschaffung des Bankgeheimnisses zu geben. Damit wäre die notwendige Zweidrittelmehrheit auch dann weg, wenn die Grünen mit der Koalition stimmen.
FPÖ will Volksbegehren
Die FPÖ will das Ende des Bankgeheimnisses nicht ohne Widerspruch hinnehmen und plant ein Volksbegehren „für einen gläsernen Staat und gegen einen gläsernen Bürger“, wie Parteichef Heinz-Christian Strache in der Tageszeitung „Österreich“ sagte. Dabei soll es nicht nur um Kontenöffnungen gehen, sondern auch gegen Aktenschwärzungen im U-Ausschuss.
NEOS-Chef Matthias Strolz sagte zum steirischen Vorstoß: „Es wäre schön, wenn die ÖVP zur Besinnung gekommen wäre, aber ist das eine Woche vor der Landtagswahl glaubwürdig?“ Das Team Stronach erkannte im Auftreten der Steirer-ÖVP nur „Theaterdonner“. Klubobfrau Waltraud Dietrich stellte sich am Samstag erneut gegen die Konteneinsicht: „Das Bankgeheimnis ist die letzte Bastion gegenüber staatlicher Bespitzelung.“ Man habe eine Petition zur Beibehaltung an Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) gerichtet.
Grüne betonen Rechtsschutz
„Es muss ein Rechtsschutz eingeführt werden, der jenem im gerichtlichen Strafverfahren entspricht“, forderte die grüne Bundessprecherin Eva Glawischnig am Samstag. Die Gespräche über eine Zweidrittelmehrheit könnten wieder aufgenommen werden, „sobald sich die ÖVP darüber klar geworden ist, ob sie die Bekämpfung von Steuerbetrug im großen Stil nach wie vor verfolgen will“.
Allerdings brauche es klare gesetzliche Regelungen für den Grundrechtseingriff der Konteneinsicht durch die Finanzämter. „Wir haben von Beginn an klargestellt, dass der Vorschlag der Regierung hier noch nicht ausreichend ist“, sagte Glawischnig. Da im Abgabenverfahren erster Instanz bisher keine Richter involviert seien, müsse eine neue Einrichtung zu diesem Zweck geschaffen werden. Die Grünen schlagen die Bildung eines eigenen Senates beim Bundesfinanzgericht vor.
ÖVP-Spitze will Wogen glätten
Bemüht, die Wogen zu glätten, war ÖVP-Bundesparteichef Reinhold Mitterlehner. Der Vizekanzler sprach von berechtigten sachlichen Einwänden seiner steirischen Parteifreunde, die man noch klären müsse. Klubobmann Reinhold Lopatka findet sogar, dass Schützenhöfer recht habe, wenn er meine, dass in Bezug auf die Möglichkeiten zur Kontenöffnung noch etwas geschehen müsse.
Da Lopatka Vizeobmann der steirischen Landespartei ist, will er sich nun als Brückenbauer versuchen. Allzu viel Spielraum für Änderungen dürfte es auch innerkoalitionär nicht geben. SPÖ-Klubchef Andreas Schieder schloss nämlich gegenüber der APA Nachverhandlungen aus. Es werde kein Aufschnüren des Pakets geben.
Auch Brandstetter hat Bedenken
Sympathien für die steirische Kritik ließ auch ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter erkennen. Laut „Presse“ unterstützt er zwar die „äußere Kontoöffnung“ ohne vorigen richterlichen Beschluss, nicht jedoch die „innere“. Bei der „äußeren“ wird der Name eingegeben, und man kann nachschauen, wo der Betroffene ein Konto hat. Bei der „inneren Kontoöffnung“ würde man den Kontoauszug sehen können. „Das ohne richterlichen Beschluss zu machen - da sind wir skeptisch“, hieß es im Justizministerium.
Links: