Buback-Mord: RAF-Ermittlungen wieder beendet

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38 Jahre nach dem Attentat auf den deutschen Generalbundesanwalt Siegfried Buback hat die deutsche Bundesanwaltschaft ihre unlängst aufgenommenen Ermittlungen gegen mehrere ehemalige Mitglieder der Terrororganisation Rote Armee Fraktion (RAF) eingestellt. Die Behörde habe von der Strafverfolgung abgesehen, teilte ein Sprecher heute auf dpa-Nachfrage mit.

„Ausschlaggebend für diese Entscheidung war vor allem, dass sämtliche Beschuldigte wegen vereinigungsbezogener Straftaten bereits langjährige Freiheitsstrafen verbüßt haben.“ Damit sind die vorerst letzten Ermittlungen in dem spektakulären Fall zu Ende. Buback, sein Fahrer und ein Justizbeamter waren im April 1977 in Karlsruhe von einem Motorrad aus erschossen worden. Wer den Finger am Abzug hatte, konnte bisher nicht geklärt werden.

Die deutsche Bundesanwaltschaft hatte seit vergangenem Herbst wegen Verdachts der Verabredung oder Beihilfe zum Mord an Buback gegen vier Frauen und zwei Männer ermittelt. Ein weiterer Beschuldigter war früheren Medienberichten zufolge zwischenzeitlich gestorben.

Haftstrafe beim letzten Prozess 2012

Die neuen Ermittlungen gegen Sieglinde Hofmann, Waltraud Liewald, Adelheid Schulz, Angelika Speitel, Rolf Heißler und Peter-Jürgen Boock waren durch das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart ins Rollen gekommen. Dieses hatte das ehemalige RAF-Mitglied Verena Becker, 2012 in dem wahrscheinlich letzten Prozess zum Buback-Attentat wegen Beihilfe zum Mord zu vier Jahren Haft verurteilt.