Staatsbürgerschaft entscheidet über Höhe
Nach dem Germanwings-Absturz muss sich die Muttergesellschaft Lufthansa nun auch um die Entschädigung der Angehörigen der Opfer kümmern. Wie hoch diese ausfallen, hängt auch von der Staatsbürgerschaft ab. Das Unternehmen teilte bereits Ende März mit, dass es 300 Millionen Dollar (283 Mio. Euro) für die Entschädigung der Angehörigen zurückgestellt habe.
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.
Hinterbliebene von US-Opfern können im Klagsfall mit Millionen rechnen, da die Trauer und der Schmerz der Verwandten im US-Recht ein starkes Gewicht haben. Hin Deutschland hingegen richte sich die Höhe der Entschädigung neben anderen Faktoren nach den Einnahmen, die der Tote künftig noch hätte erzielen können, sagte der Luftfahrtanwalt Emar Giemulla im Reuters-Interview. Entschädigungen für die durch das Unglück erlittenen Schmerzen seien im deutschen Recht nicht vorgesehen.
Entschädigung in Deutschland vor Reform
In Deutschland erhalten Hinterbliebene nach derzeitiger Rechtslage - anders als in einigen anderen europäischen Ländern - nur dann Schmerzensgeld, wenn sie eine Erkrankung als Folge des erlittenen Verlusts nachweisen können. Diese Rechtslage soll reformiert werden. Die Reform war von der Union und der SPD schon 2013 im Koalitionsvertrag vereinbart: „Menschen, die einen nahen Angehörigen durch Verschulden eines Dritten verloren haben, räumen wir als Zeichen der Anerkennung ihres seelischen Leids einen eigenständigen Schmerzensgeldanspruch ein.“
Die Angehörigen der Germanwings-Opfer dürften von der Gesetzesnovelle noch nicht direkt profitieren, da ein rückwirkendes Inkrafttreten kaum möglich sei, berichtete die „Rheinische Post“ vor wenigen Tagen. Regierungskreise erwarteten jedoch, dass die Lufthansa die Entschädigung so handhabe, als gäbe es den Rechtsanspruch bereits.
Klagen in USA erwogen
Deutsche Angehörige der Germanwings-Katastrophe prüfen indes, ob sie vor einem Gericht in den USA auf Schadenersatz klagen können. „Wir haben Gespräche mit den Anwälten amerikanischer Hinterbliebener geführt“, sagte Giemulla, der selbst die Angehörigen der 16 bei dem Absturz getöteten Schüler aus Haltern vertritt: „Die amerikanischen Kollegen werden für uns einen Antrag stellen“, sagte der Anwalt. Ein US-Richter entscheide dann, ob auch die deutschen Hinterbliebenen ihre Forderungen in den Vereinigten Staaten geltend machen dürfen.
Link: