Massenüberwachung gesetzeswidrig?
Der Betreiber des Internetknotenpunktes DE-CIX in Frankfurt in Deutschland will gegen die Überwachungsmaßnahmen des deutschen Bundesnachrichtendienstes (BND) klagen.
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„Wir haben uns seit Jahren dagegen gewehrt und sind der Meinung, dass Überwachung in dieser Form unzulässig ist“, sagte Klaus Landefeld vom deutschen Internetverband eco am Mittwoch dem Fernsehsender NDR. Der Verband eco betreibt den Knotenpunkt.
DE-CIX ist einer der größten Austauschpunkte im Internet weltweit, jede Sekunde laufen drei Terabit an Daten durch. E-Mails, Chats und Websiteaufrufe werden über den DE-CIX zu ihrem Ziel geleitet. Praktisch alle größeren Telekommunikationsanbieter gehören zu den Kunden des Unternehmens, darunter die Deutsche Telekom, Vodafone und AT&T. Der BND greift hier seit Jahren Daten ab. Das genehmigt die G-10-Kommission des Bundestages, die Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis erlauben muss.
Daten von Ausländern „völlig vogelfrei“
Dieser Schutz gilt allerdings nicht für E-Mails und andere Daten, die zwischen Personen im Ausland hin- und hergeschickt werden und dabei über den Frankfurter Knoten laufen. Diesen „Transitverkehr“ ohne eine Beteiligung Deutscher hält der BND nicht für schützenswert, er kann einfach abgehört werden.
„Wir sind nicht davon ausgegangen, dass Transitverkehre als völlig vogelfrei betrachtet werden“, sagte Landefeld dem NDR, der gemeinsam mit WDR und „Süddeutscher Zeitung“ („SZ“) zuerst über die Pläne berichtet hatte. Landefeld will nun beim Bundesverwaltungsgericht Klage einreichen. Im Fall einer Niederlage kündigte er an, bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.
Kritk aus G-10-Kommission
Den Medienberichten zufolge kritisieren auch einzelne Mitglieder der G-10-Kommission das unbegrenzte Abhören der „Transitverkehre“. Auch die SPD will strengere Regeln für diese Überwachungsaktionen einführen. Die G-10-Kommission solle auch das Abhören von Ausländern im Ausland prüfen müssen, sagte der SPD-Obmann im NSA-Untersuchungsausschuss, Christian Flisek, in Berlin.
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