Fast drei Viertel der Landeslehrer als „Hackler“ in Pension
Fast drei Viertel der Landeslehrer haben zwischen 2008 und 2013 mittels Hacklerregelung den Weg in die Frühpension angetreten. Zu diesem Ergebnis kommt laut „Presse“ (Donnerstag-Ausgabe) ein Rohbericht des Rechnungshofs (RH). Aufgrund des Erreichens des gesetzlichen Pensionsalters traten die Pflichtschulpädagogen dagegen nur selten in den Ruhestand.
In dem RH-Bericht wird das Pensionsantrittsalter der Pflichtschullehrer in allen Bundesländern untersucht und verglichen. So ging etwa im Burgenland im Vergleichszeitraum gerade einmal ein einziger Pädagoge (0,2 Prozent) in den Ruhestand, weil er das gesetzliche Pensionsalter erreichte. Ähnlich ist es in den anderen Bundesländern - einzig in Wien trat ein zumindest etwas höherer Prozentsatz (7,1 Prozent) in den regulären Ruhestand.
Am eifrigsten wurde die Hacklerregelung von den Landeslehrern im Burgenland in Anspruch genommen (85 Prozent). In den meisten anderen Bundesländern liegen die Werte zwischen 70 und 75 Prozent, lediglich in Wien (69,5 Prozent) finden sich etwas weniger „Hackler“ unter den pensionierten Landeslehrern.
Diese „alte“ Hacklerregelung mit abschlagsfreier Pension konnten Frauen mit 40 Beitragsjahren mit 55 Jahren sowie Männer mit 45 Beitragsjahren mit 60 Jahren in Anspruch nehmen. Bei Beamten waren (für beide Geschlechter) 40 Beitragsjahre (und das 60. Lebensjahr) nötig - wobei fast alle Landeslehrer-Pensionisten unter die Beamtenregelung fallen. Mit Ende 2013 wurde die Regelung allerdings verschärft.
Dienstunfähigkeit zweithäufigster Grund
Neben der Hacklerregelung zweithäufigster Grund für Frühpensionierungen bei Landeslehrern war die Dienstunfähigkeit: Im Bundesländervergleich am häufigsten in Anspruch genommen wurde sie in Oberösterreich (22 Prozent der Pensionsantritte), am seltensten im Burgenland (elf Prozent).
Von zwölf auf 14 pro Jahr stiegen die Krankenstandstage der beamteten Landeslehrer zwischen 2008 und 2013 - sie sind damit praktisch doppelt so hoch wie jene der Vertragslehrer (sieben). Die meisten Krankenstandstage pro Lehrer gab es in Wien (19), die wenigsten in Tirol (acht).
Bundeslehrer (Lehrer an AHS und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen/BMHS) nutzten dagegen die Hacklerregelung (51 Prozent) seltener. Grund ist etwa die längere Ausbildungszeit, wodurch sie erst später in den Beruf einsteigen. Auch den Weg in die Dienstunfähigkeitspension (neun Prozent) wählten sie seltener als ihre Kollegen an den Pflichtschulen.
Lehrer für Gleitpension
Für die Einführung einer Gleitpension bzw. einer Altersteilzeitregelung für Pädagogen plädiert der Vorsitzende der Pflichtschullehrergewerkschaft, Paul Kimberger (FCG). Die Belastung der Lehrer sei in den vergangenen Jahren höher geworden, darüber hinaus gebe es nach wie vor kein Unterstützungssystem an den Schulen, so Kimberger zur APA bezüglich des Rechnungshof-Rohberichts zu den Lehrerpensionen.
Die Inanspruchnahme der Hacklerregelung könne man den Pädagogen nicht vorwerfen, meinte Kimberger: „Dass man die bestehenden gesetzlichen Regelungen in Anspruch genommen hat, ist klar. Die Gesetze werden im Parlament gemacht, nicht in der Lehrergewerkschaft.“ Über Sinn und Unsinn der Hacklerregelung wolle er nichts sagen. Diese sei mittlerweile auch ausgelaufen bzw. deutlich verschärft worden.