Immer wieder heikle Fälle
Nivea und Beiersdorf sind nicht die einzigen Konzerne, die sich um etwas scheinbar so Einfaches wie Farbe streiten. Farben haben für den Marktauftritt von Unternehmen eine zunehmende Bedeutung bekommen, sind aber wegen ihrer begrenzten Verfügbarkeit sehr umstritten. Erst kürzlich sicherte sich etwa Langenscheidt in einem Rechtsstreit sein Gelb.
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Der deutsche Wörterbuchverlag errang in dieser Frage Ende Oktober 2014 zum zweiten Mal einen Sieg vor Gericht. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies die Beschwerde der Firma Rosetta Stone gegen die von Langenscheidt eingetragene Farbmarke Gelb zurück. Das US-Unternehmen hatte vor dem Bundespatentamt in München vergeblich versucht, eine Löschung der Langenscheidt-Marke zu erreichen. Der I. Zivilsenat des BGH bestätigte den Beschluss des Bundespatentgerichts von August 2013.
Auch Rot heiß umkämpfte Farbe
Noch nicht endgültig ausgefochten ist ein Markenstreit um die Farbe Rot zwischen europäischen Banken und deutschen Sparkassen. Hier gab das deutsche Bundespatentgericht den Parteien bis Ostern Zeit für einen Vergleich. Sollte keine Einigung zustande kommen, will das Gericht danach einen Beschluss verkünden.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass ein Unternehmen eine Farbe grundsätzlich als Marke schützen lassen kann. Doch die Messlatte dazu legte das Gericht hoch: Unternehmen müssen belegen, dass eine Mehrheit der Verbraucher allein den Farbton ohne zusätzlichen Schriftzug bereits als typisches Kennzeichen des Unternehmens in der jeweiligen Branche erkennen. Mehr noch: Die Firmen müssen nachweisen, dass dieser Erkennungseffekt schon vor dem Eintrag der Farbmarke gegeben war.
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