Beschwerdelawine zu erwarten
Einzelkläger gegen das Hypo-Sondergesetz sind vorerst abgeblitzt. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wies am Donnerstag entsprechende Anträge zurück. Das Höchstgericht rechnet allerdings damit, dass es die Causa Kärntner Hypo noch länger beschäftigen wird.
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Im aktuellen Fall war es um Beschwerden gegen den ersten Schuldenschnitt auf landesgarantierte Nachranganleihen vom August 2014 gegangen. Wer Einzelklagen einbrachte - darunter die Bayerische Landesbank (BayernLB) und die Uniqa-Versicherung - wurde nun enttäuscht: Individualanträge wurden aus Formalgründen zurückgewiesen.
Solche Anträge, die sich direkt gegen das Gesetz wenden, sind laut VfGH nur dann zulässig, wenn kein anderer gangbarer Weg möglich ist. Das heißt, es muss der Weg über ordentliche Gerichte gewählt werden. Mittlerweile sind laut VfGH in der Sache jedoch zahlreiche Anträge von Gerichten beim VfGH eingegangen. Hierzu wird eine Entscheidung weiterhin für den Herbst angekündigt.
Noch keine Vorentscheidung
Aus der Zurückweisung der Einzelanträge könne kein rechtlicher Nachteil erwachsen, sagte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger vor Journalisten. Die inhaltliche Frage sei noch gar nicht geprüft, so der VfGH, die jetzige Nachricht sei kein Präjudiz, ob die Regeln verfassungskonform sind oder nicht. Nach den Worten Holzingers geht der VfGH davon aus, dass er nicht nur über die Rechtmäßigkeit des Hypo-Sondergesetzes befinden muss. Auch das im März 2015 verhängte Schuldenmoratorium über die Hypo-„Bad Bank“ Heta dürfte die Verfassungsrichter beschäftigen.
Heta dürfte großes Thema werden
Nachdem Gläubiger gegen das, was in der ersten Stufe passierte, Beschwerden eingelegt haben, geht der VfGH-Präsident davon aus, dass über kurz oder lang auch das aktuelle Heta-Thema beim Höchstgericht landen wird. Es gehe auch hierbei um Ansprüche - sei es auf die Rückzahlung von Darlehen, Tilgungen von Schulden oder um Haftungsansprüche -, die vom Gesetzgeber annulliert oder in ihrer Wirksamkeit zeitlich erstreckt würden, meint man im VfGH. „Es ist im Grunde die gleiche Problematik“, sagte Holzinger. In Sachen Heta-Schuldenmoratorium gehe es zudem um die Frage, ob es zulässig sei, das Abwicklungsgesetz auf die Heta überhaupt anzuwenden. Diese Fragen sind beim VfGH aber noch nicht anhängig.
Starker Widerstand auch in Deutschland
Österreichische Gläubiger, aber vor allem auch deutsche Finanzinstitutionen, die Milliarden Euro in der ehemaligen Hypo „im Feuer“ haben, beklagten scharf, dass sich Österreich seiner Zusagen und Garantien entledige. Deutsche Banken warfen Österreich vor, mit „juristischen Winkelzügen“ zu arbeiten. Die deutschen Bankenverbände verlangen von der deutschen Regierung, ihnen in Sachen Heta bzw. Hypo-Sondergesetz bei der EU zu helfen.
Gegen das Hypo-Sondergesetz vom Sommer 2014, mit dem ab August letzten Jahres die damals noch als Hypo Alpe-Adria firmierende staatliche Krisenbank Nachrangverbindlichkeiten über mehr als 800 Millionen über Nacht für wertlos erklären ließ (auch die BayernLB musste eine solche Summe abschreiben), lagen 34 Individualanträge beim VfGH vor. Dazu kommen 28 Gerichtsanträge.
Klagen auch an anderen Gerichten
Etliche Beschwerden überlappten sich dabei aber schon: Viele Individualklagen (von Banken, Fonds, Versicherungen), die der VfGH nun aus Formalgründen zurückgewiesen hat, haben auch Klagen beim Landesgericht Klagenfurt beziehungsweise beim Handelsgericht Wien eingereicht, die das Höchstgericht einer Entscheidung zuführen wird. In Österreich ist die Uniqa unter den prominenten Beschwerdeführern.
In mehreren dieser Verfahren haben die Gerichte mittlerweile Bedenken an den VfGH übermittelt - also Anträge, entsprechende Bestimmungen im Hypo-Sondergesetz bzw. in der zugehörigen Verordnung als verfassungswidrig oder gesetzwidrig aufzuheben.
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