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Länder können weitere Regeln erlassen

In Deutschland soll die umstrittene Schiefergasförderung auf längere Zeit keine Chance haben. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch ein Gesetz, das Fracking für die nächsten Jahre ausschließt und Probebohrungen nur unter strengen Auflagen erlaubt.

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Nach derzeitiger Rechtslage ist Fracking in Deutschland noch möglich. Das neue Gesetz sieht deshalb eine Verschärfung des Berg- und des Wasserrechts vor. In Wasserschutzgebieten ist die Bohrung generell untersagt. Nach erfolgreichen Tests unter wissenschaftlicher Begleitung und der Zustimmung eines Expertengremiums kann jedoch ab 2019 kommerzielles Fracking in Einzelfällen erlaubt werden. Das hatte der Wirtschaftsflügel der Union durchgesetzt. Dort gibt es wie in der SPD aber auch Bestrebungen, das Gesetz im parlamentarischen Verfahren zu verschärfen.

Konventionelles Fracking bleibt erlaubt

Bohrungen in Schiefer- und Kohleflözgestein in weniger als 3.000 Meter Tiefe sind laut Gesetzesentwurf grundsätzlich verboten. Erlaubt bleiben soll aber das seit Jahrzehnten in Deutschland, vor allem in Niedersachsen, eingesetzte konventionelle Fracking in sehr tiefen Schichten wie Sandgestein. Auch hierfür wird künftig eine Umweltverträglichkeitsprüfung wie bei der unkonventionellen Fracking-Probebohrung vorgeschrieben. Den Ländern soll zudem ermöglicht werden, weitere Regeln zu erlassen.

Beim unkonventionellen Fracking, wie es im großen Stil in den USA geschieht, wird ein Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien unter hohem Druck ins Gestein gepresst und in großer Tiefe auch horizontal gebohrt. Damit werden Schichten aufgebrochen („fracken“) und bisher unerschlossene Gas- und Ölblasen freigesetzt. In den USA und Kanada sind dadurch die Energiepreise gesunken, die Länder haben sich unabhängig von Gasimporten gemacht und energieintensive Betriebe angezogen.

„Auflagen überzogen“

„Es ist ein Gesetz, das das Fracking so weit als eben möglich einschränkt“, sagte die deutsche Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD). „Der Schutz der Gesundheit und des Wassers hat absolute Priorität.“ Die Ministerin bezweifelte zudem, ob es in Deutschland für Fracking überhaupt einen Bedarf gebe. Während die Industrie die Auflagen kritisierte, sprachen Umweltverbände und Opposition von einem Ermöglichungsgesetz. Auch aus SPD und Union kamen Rufe nach noch stärkeren Einschränkungen.

„Die Auflagen für die Erdgasförderung insgesamt sind völlig überzogen“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), Markus Kerber. Auch der Verband der chemischen Industrie (VCI) nannte den Entwurf nicht sinnvoll. Es sei unverantwortlich, heimische Rohstoffvorräte nicht zu heben.

„Tor für Risikotechnologie geöffnet“

Umweltgruppen und Grünen geht der Entwurf hingegen zu weit: „Mit diesem Gesetz öffnet die Bundesregierung Tür und Tor für eine Risikotechnologie“, kritisierte der grüne Vizefraktionschef Oliver Krischer. Das zeige auch der Widerstand in den Koalitionsfraktionen. Ein Bündnis von Umweltverbänden um den BUND protestierte vor dem Kanzleramt: „Fracking bedroht die Grundwasservorräte, die Böden und schadet dem Klima“, sagte BUND-Expertin Ann-Kathrin Schneider. 2.000 Gemeinden hätten sich klar gegen Fracking ausgesprochen.

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