Themenüberblick

Lohnsteuersenkung zentrales Element

Die Regierung hat im Zuge des Beschlusses der Steuerreform am Dienstag die Inhalte der Reform präzisiert. Zentrales Element ist die Senkung der Lohnsteuer, weitere Entlastungen gibt es beim Verkehrsabsetzbetrag, der Pendlerpauschale und dem Kinderfreibetrag. Die Erhöhungen bei Grunderwerbs-, Immobilienertrags- und Kapitalertragssteuer sollen 400 Mio. Euro bringen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.

Als Kernstück der Reform gilt die Senkung des Eingangssteuersatzes von 36,5 auf 25 Prozent. Es folgen drei weitere Stufen (35, 42 und 48 Prozent) bis zum Spitzensteuersatz von 50 Prozent, der künftig erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 90.000 statt derzeit 60.000 Euro greifen soll. „Befristet“ wird der Spitzensteuersatz ab einer Million auf 55 Prozent angehoben. Die daraus gewonnenen Mittel sollen laut Papier einem Österreich-Fonds zufließen, der insbesondere für Forschungs- und Bildungsmaßnahmen eingerichtet wird.

Grafik zur Steuerreform

APA/ORF.at

Konkret bedeutet das: Bei einem - in Österreich durchschnittlichen - Bruttogehalt von 2.100 Euro bleiben über das Jahr gesehen rund 900 Euro mehr übrig. Bei 3.000 Euro steigt der Betrag auf 1.300 Euro. Insgesamt sollen 90 Prozent des Steuerreformvolumens in die Entlastung von Einkommen bis 4.500 Euro brutto fließen. Für Arbeitnehmer, die keine Einkommenssteuer bezahlen, werden 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge (maximal 400 Euro/Jahr) gutgeschrieben. Selbstständige werden analog entlastet. Pensionisten bekommen maximal 110 Euro rückerstattet.

Pendlerzuschlag wird erhöht

Bei den Absetzbeträgen wird der Arbeitnehmer- in den Verkehrsabsetzbetrag integriert. Beide zusammen kommen künftig auf 400 Euro, derzeit liegen sie kumuliert bei 345 Euro. Für Geringverdiener wird der Pendlerzuschlag erhöht. Der Kinderfreibetrag wird von 220 auf 440 Euro aufgestockt. Für die Wirtschaft hat sich die Regierung unter anderem eine Erhöhung der Forschungsprämie von zehn auf zwölf Prozent sowie die Erhöhung der steuerfreien Mitarbeiterkapitalbeteiligung von 1.460 auf 3.000 Euro pro Jahr Jahr ausgedacht. Die Möglichkeit eines Crowdfundings wird zwar erwähnt, im Papier jedoch nicht näher ausgeführt.

Höhere Mehrwertsteuer für Übernachtungen

Was die Gegenfinanzierung angeht, erwartet die Regierung 850 Millionen Euro durch eine Selbstfinanzierung über höheren Konsum. 900 Mio. Euro sollen Strukturmaßnahmen im Steuerrecht bringen. Dazu zählt etwa die Anhebung der Mehrwertsteuer auf lebende Tiere, Pflanzen, Futtermittel, Bäder, Museen, Tiergärten und Übernachtungen. Als Entgegenkommen an die verärgerte Tourismuswirtschaft gilt die Anhebung von zehn auf 13 Prozent erst ab 1. April (und nicht schon zu Jahresanfang) 2016.

Sonderausgaben vor allem für die Bereiche Wohnraumschaffung und Sanierung sowie für die Altersvorsorge können steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden. Bestehende Verträge sind (bis maximal fünf Jahre) ausgenommen. Bei Gebäudeabschreibungen kommt nunmehr ein einheitlicher Abschreibungssatz von 2,5 Prozent (also Abschreibung über in Summe 40 Jahre) zur Anwendung. Bei der Privatnutzung von Dienstautos soll bei Pkws mit einem CO2-Ausstoß von mehr als 120 g/km ein (erhöhter) Sachbezug von zwei Prozent der Anschaffungskosten zur Anwendung kommen.

400 Mio. Euro aus „Solidaritätspaket“

Unter dem Titel „Solidaritätspaket“ laufen die Erhöhungen bei Grunderwerbs-, Immobilienertrags- und Kapitalertragssteuer. Die Grunderwerbssteuer soll beim Schenken und Erben innerhalb der Familie auf Basis von Verkehrswerten statt auf Basis des dreifachen Einheitswerts berechnet werden. Beim Erben und Schenken in der Landwirtschaft kommt weiter der einfache Einheitswert zur Anwendung. Bei Übertragung von Immobilien im Rahmen von Unternehmen soll der Freibetrag von 365.000 auf 900.000 Euro erhöht werden. Für Härtefälle insbesondere im Tourismusbereich sollen noch Lösungen erarbeitet werden. Sichergestellt werden soll von der Regierung, dass das Gesamtaufkommen durch die Neuregelung nicht sinkt.

Bei der Immobilienertragssteuer wird der gegenwärtige Steuersatz von 25 Prozent auf 30 angehoben. Die Kapitalertragssteuer wiederum wird von 25 auf 27,5 Prozent erhöht. Ausgenommen werden sollen dabei Zinserträge aus Geldeinlagen, Sparbüchern und Girokonten. Schließlich ist für kommendes Jahr noch eine außerordentliche Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage um 100 Euro geplant. Insgesamt soll dieses „Solidaritätspaket“ rund 400 Millionen zur Gegenfinanzierung der Lohnsteuerentlastung beitragen.

Registrierkassenpflicht ab 15.000 Euro

1,9 Milliarden sollen über die Bekämpfung von Steuer- und Sozialbetrug hereinkommen. Unter dieses Paket fallen eine Belegerteilungspflicht (Rechnung), eine Aufzeichnung der Barumsätze ab dem ersten Euro sowie die von der Wirtschaft kritisierte Registrierkassenpflicht für Betriebe ab einem Nettoumsatz von 15.000 Euro.

Dabei ist jede Registrierkasse mit einer technischen Sicherheitslösung zu schützen. Die „Kalte-Hände-Regelung“, die unter anderem Maronibrater befreit, soll mit 30.000 Euro Nettoumsatz begrenzt werden. Mobile Gruppen wie Masseure, Friseure etc. können zwar händisch aufzeichnen, müssen die mobilen Umsätze aber im Nachhinein in der Registrierkasse am Betriebsort erfassen. Für die Anschaffung von Kassen wird eine Prämie von bis zu 200 Euro ausbezahlt. Zudem können die Aufwendungen steuerlich abgesetzt werden.

„Mystery-Shopping“ gegen Krankenstandsmissbrauch

Unter dem Punkt „Bekämpfung von Sozialbetrug“ findet sich etwa ein Barzahlungsverbot zwischen Firmen am Bau. Verstärkte Kontrollen soll es im Rahmen des privaten Hausbaus geben. Bei Ärzten soll „Mystery-Shopping“ gegen Krankenstandsmissbrauch forciert werden. Mediziner sollen sanktioniert werden, wenn sie ihre Kontrollpflichten bei der E-Card nicht einhalten. Wieder vage wird es bei der Mindestsicherung, wo einzig steht, dass bei den Verhandlungen mit den Bundesländern auf eine bessere Ausgestaltung von Arbeitsanreizen zu achten sei.

Bankgeheimnis: Abfragen schon früher möglich

In Sachen Bankgeheimnis wird im Papier festgehalten, dass aus Anlass abgabenbehördlicher Prüfungen wie Betriebsprüfungen die Kontoverbindungen der Abgabenpflichtigen abgefragt werden können. Ein effizienter Vollzug dieser Maßnahme bedingte die Einführung z. B. eines zentralen Kontoregisters oder vergleichbarer Maßnahmen, heißt es in der Punktation.

Als Begleitmaßnahmen sollen die Banken befristet zur Mitteilung höherer Kapitalabflüsse verpflichtet werden. Die Mitteilung sollte jährlich im Nachhinein erfolgen und erstmals im Jahr 2016 für den Zeitraum 15. März 2015 bis 31. Dezember 2015 gelten. Um einer etwaigen „Abschleicherproblematik“ vorzubeugen, sollten Abfragemöglichkeiten vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehen werden.

Regierung hält an Nulldefizit fest

Bei Einsparungen in der Verwaltung und bei Förderungen sollen 1,1 Milliarden Euro hereinkommen, aufgeteilt zwischen den Gebietskörperschaften nach dem Finanzausgleichsschlüssel. Details gibt es nicht, vorgeschlagen werden „sinnvolle Einsparungen“ bei den Förderungen sowie ein Kostendämpfungspfad in der Verwaltung. Die Umsetzung soll durch eine unabhängige Monitoringstelle geprüft werden. Alle sechs Monate soll ein Bericht dazu erscheinen.

Bezüglich der angekündigten Strukturreformen bleiben SPÖ und ÖVP in dem Papier ebenso vage wie zur angedachten Reform der Grundsteuer. Bei letzterem Punkt bekennt sich die Regierung bloß dazu, „eine etwaige Neuregelung“ der Grundsteuer im Rahmen der Finanzausgleichsgespräche mit den Ländern und Gemeinden „zu thematisieren“. Nicht konkreter wird man bei den Strukturreformen. Die Regierung bekennt sich zu solchen in den Bereichen Verwaltung, Förderungen, Arbeitsmarkt und Pensionen, „wie sie unter anderem bereits im Regierungsübereinkommen festgelegt wurden“. Beibehalten wird von der Koalition das Ziel eines strukturellen Nulldefizits ab 2016.

Links: