Lohnsteuer soll gesenkt werden
Bereits im Vorfeld der offiziellen Präsentation am Freitag waren Details der Steuerreform durchgesickert: Das Volumen ist gesamt gesehen nun doch größer als die davor kolportierten fünf Milliarden - denn zu ihnen kommen noch 200 Mio. Euro zur Wirtschaftsstimulierung dazu. Dieses Wirtschaftspaket soll schon länger geplant gewesen sein, sei nun aber vorgezogen worden, hieß es.
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Zentrales Thema der Reform ist eine Lohnsteuersenkung 2016. Der Eingangssteuersatz soll spürbar gesenkt werden. Die Absenkung von 36,5 auf 25 Prozent war von Anfang an paktiert, offen war nur noch, ab welchem Einkommen die nächsthöhere Steuerstufe greifen sollte. Die SPÖ wollte die 25 Prozent bis 20.000 Euro ziehen, die ÖVP nur bis 16.000. Im Gespräch waren am Ende 18.000 Euro.
Danach soll es drei weitere Stufen (35, 42 und 48 Prozent) bis zum Spitzensteuersatz von 50 Prozent geben, der künftig erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 90.000 statt derzeit 60.000 Euro greifen soll.

APA/ORF.at
Konkret bedeutet das: Bei einem - in Österreich durchschnittlichen - Bruttogehalt von 2.100 Euro bleiben über das Jahr gesehen rund 900 Euro mehr übrig. Bei 3.000 Euro steigt der Betrag auf 1.300 Euro. Insgesamt sollen 90 Prozent des Steuerreformvolumens in die Entlastung von Einkommen bis 4.500 Euro fließen. Für jene, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen, wird die jährliche Steuergutschrift von 110 auf 400 Euro angehoben, Pensionisten erhalten erstmals 110 Euro.
Kapitalertragssteuer soll steigen
Für Einkommen über einer Million Euro soll der Spitzensteuersatz hingegen auf 55 Prozent ansteigen. Davon wären zwar nur einige hundert Personen betroffen, zugleich geht mit der Erhöhung des Spitzensteuersatzes aber auch die Anhebung der Kapitalertragssteuer (KESt) einher. Diese beträgt per Gesetz die Hälfte des Spitzensteuersatzes.
Das Problem dabei: Vorgesehen ist laut Koalitionsangaben nur die Anhebung der Kapitalertragssteuer auf Dividenden von 25 auf 27,5 Prozent, nicht aber auf Sparbuchzinsen. Verfassungsrechtlich sind jedoch einheitliche Steuersätze auf Dividenden und Zinsen vorgeschrieben. Eine Änderung ist hier also nur mit einer Zweidrittelmehrheit im Parlament möglich. Dafür ist die Koalition auf die Unterstützung von Teilen der Opposition angewiesen. Angehoben werden soll auch die Immobilienertragssteuer von derzeit 25 auf 30 Prozent.
Anhebung der Grunderwerbssteuer
Ebenfalls als Teil der Gegenfinanzierung ist eine Anhebung der Grunderwerbssteuer geplant - auch innerhalb der Familie, womit das Vererben und Verschenken teurer wird. Geplant ist laut den Plänen, die Bemessungsgrundlage vom (günstigeren) dreifachen Einheitswert auf den Verkehrswert (Marktwert) umzustellen. Gleichzeitig sollen Familienangehörige künftig statt des derzeit geltenden Steuersatzes von zwei Prozent einer gestaffelten Besteuerung unterliegen: Vermögensteile bis zur Höhe von 250.000 Euro würden nach den bisher bekannten Plänen mit 0,5 Prozent besteuert, Teile zwischen 250.000 und 400.000 Euro mit zwei Prozent und Teile über der Grenze von 400.000 Euro mit 3,5 Prozent.
Für Unternehmensübertragungen soll es eine Freigrenze von 900.000 Euro geben, ab der dann die Staffelung erst einsetzt. Darüber hinausgehend hat die Regierung noch eine „Deckelung“ in Aussicht gestellt, um Betriebsübergaben nicht zu teuer zu machen. Land- und forstwirtschaftliche Flächen bleiben von der Neuregelung unberührt, hier sollen weiterhin die erst Anfang 2015 neu bestimmten Einheitswerte herangezogen werden. Auch für den Tourismus soll es Ausnahmen geben.
Registrierkassenpflicht soll Milliarde bringen
Zusätzlich erwarten sich die Koalitionsparteien zwischen 1,8 und 1,9 Milliarden durch den Kampf gegen Steuerbetrug. Rund eine Milliarde soll allein durch die - bis zuletzt umstrittene - Einführung einer Registrierkassenpflicht hereinkommen. Derzeit ist fix, dass Gastronomie und Handel sowie Zahnärzte, Privatärzte, Tierärzte und Apotheker ab einem Nettojahresumsatz in bar von 15.000 Euro fälschungssichere Registrierkassen einsetzen und immer eine Rechnung ausstellen müssen (Belegerteilungspflicht). Allerdings gibt es auch Ausnahmen, etwa für kleine Vereinsfeste, Marktstandler, Maronibrater und mobile Masseure.
Mit der Registrierkassenpflicht sollen Schwarzgeldgeschäfte künftig unterbunden werde, es soll gemeinsam mit der Betrugsbekämpfungspaket einen großen Brocken zur Gegenfinanzierung der Steuerreform beitragen. Ebenfalls im Paket enthalten ist ein Verbot von Bargeldgeschäfte im Baubereich zwischen Firmen. Zur Gegenfinanzierung gehören weiters rund 850 Millionen Euro, die im Rahmen der Selbstfinanzierung durch Mehreinnahmen dank Konjunkturbelebung hereinkommen sollen.
200 Millionen Euro für Wirtschaft
Daneben sollen 200 Millionen Euro für Wirtschaftsimpulse bereitgestellt werden - das Wirtschaftspaket wurde unabhängig von den fünf Milliarden geschnürt. Darin vorgesehen ist etwa die Ausweitung der steuerlichen Begünstigung der Mitarbeiterbeteiligung auf 3.000 Euro pro Jahr, war am Freitag aus Regierungskreisen zu erfahren. Das 200-Millionen-Euro-Paket zur Wirtschaftsbelebung sei bereits länger paktiert gewesen, aber noch nicht kommuniziert worden, hieß es gegenüber der APA. Es ist zusätzlich zur Steuerreform vorgesehen und soll zur Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes dienen. Die Mittel hierfür stammen aus dem Finanzministerium.
Zugleich soll rund eine Milliarde Euro im Bereich der Verwaltung eingespart werden - genaue Details sind bisher noch offen. Die Regierung hat angekündigt, unter anderem bei Förderungen kürzen zu wollen. Etwas konkreter sind die Pläne dagegen bei den gestrichenen Ausgaben im Steuerrecht. So sollen etwa Dienstautos, die privat genutzt werden, höher besteuert werden und betriebliche Gebäude nicht mehr so einfach abgesetzt werden können.
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