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Neue Regeln für Eigengebrauch

Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) plant mit der Strafrechtsreform ein Ende der automatischen Strafanzeigen für den Besitz von Cannabis und anderen Drogen, sofern es sich um eine Kleinstmenge handelt und diese nachweislich für den Eigengebrauch verwendet wird. Außerdem muss der Ertappte mit den Gesundheitsbehörden kooperieren.

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Ohne Konsequenzen bleibt gemäß den Vorgaben des Entwurfs, den die Koalitionspartner gerade verhandeln, der Kauf, Besitz und Eigenkonsum von Kleinstmengen nicht: Statt einer Anzeige setzt es eine Meldung an die Bezirksverwaltungsbehörde als Gesundheitsbehörde.

„Berichte und Polizei entlasten“

Diese hätte aber „nur dann Strafanzeige zu erstatten, wenn sich die Person den ‚notwendigen, zweckmäßigen, ihr nach den Umständen möglichen und zumutbaren und nicht offenbar aussichtslosen gesundheitsbezogenen Maßnahmen‘ nicht unterzieht“.

Brandstetter will damit Gerichte und Polizei entlasten und ein schnelleres Einschreiten der Gesundheitsbehörde ermöglichen. „Es geht nicht um eine Entkriminalisierung, sondern man versucht hiermit dem Umstand zu begegnen, dass Sucht eine Erkrankung ist und man darauf auch schnell reagieren muss“, sagte eine Sprecherin des Ministers gegenüber der APA.

„Therapie statt Strafe“

Generell werde für den Eigenkonsum das von der Gesundheitspolitik seit Jahrzehnten verfolgte Prinzip „Therapie statt Strafe“ stärker in den Vordergrund gestellt. Darauf wies Bundesdrogenkoordinatorin Johanna Schopper hin. Von der geplanten Änderung würden zwar hauptsächlich, aber nicht nur Cannabis-Konsumenten betroffen sein, sondern zum Beispiel auch Ecstasy-Konsumenten, sagte die im Gesundheitsministerium angesiedelte Bundesdrogenkoordinatorin am Montag der APA, da es sich nicht um eine cannabispezifische Regelung handle.

Diversion bei Kooperation

Die geplante Änderung sieht vor, dass der Besitz kleinster Mengen an Suchtgift - so viel, dass es nur für den Eigenkonsum „reicht“ - nicht wie bisher eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zur Folge hat. Solche Anzeigen werden derzeit in der Regel von der Anklagebehörde vorläufig zurückgelegt, wobei der Angezeigte in einer Probezeit ihm auferlegte gesundheitsbezogene Maßnahmen zu befolgen hat. Im Jahr 2013 war das laut Schopper 13.044-mal der Fall. Verhält sich die beim Drogenkonsum erwischte Person kooperativ, wird die Sache diversionell erledigt.

Wie bisher ist eine Mitteilung an die Gesundheitsbehörde vorgesehen, neu wäre, dass diese Behörde überwachen bzw. kontrollieren muss, ob der Drogenkonsument die gesundheitsbezogenen Maßnahmen befolgt. Tut er das nicht, schaltet die Gesundheitsbehörde die Justiz ein. Bei der geplanten Änderung handle es sich um eine Verfahrensstraffung, sagte Schopper. Sie verweist darauf, dass Strafen bei Drogenkonsum für eine Resozialisierung einen destabilisierenden Effekt haben können, also kontraproduktiv sind.

Lob von SJ, Kritik von FPÖ

Die geltenden Regeln bezüglich der Grenzmengen sind von den geplanten Neuerungen nicht betroffen, erfuhr die APA. Die Grenzmengenverordnung bezieht sich immer auf die Reinsubstanz der Droge.

Die Sozialistische Jugend Österreich (SJ) lobte in einer Aussendung „erste Schritte hin zu Verbesserungen in der Drogenpolitik“. „Das kann aber nur der erste Schritt in einem allgemeineren, längerfristigen Prozess sein“, sagte Vorsitzende Julia Herr und forderte eine staatlich kontrollierte Legalisierung von Cannabis. Ein Nein zu der geplanten Änderung kam am Montag von der FPÖ: „Selbst wenn es sich nur um eine kleine Menge für den Eigengebrauch handelt, die Teillegalisierung von Drogen ist der völlig falsche Weg. Damit höhlt Justizminister Brandstetter auch die Jugendschutzgesetze aus“, so der freiheitliche Justizsprecher Harald Stefan.

Ganzes StGB-Paket

Der Reformentwurf des Justizministeriums für das Strafgesetzbuch (StGB) soll kommende Woche in Begutachtung gehen. Die Drogenfrage ist dabei nur eine von mehreren Änderungen.

Strafen bei Delikten gegen Leib und Leben sollen strenger bestraft werden - dafür soll es weniger Härte bei Vermögensdelikten geben. Auch neue Strafbestimmungen etwa zum Cybermobbing und dem Ausspähen von Daten eines unbaren Zahlungsmittels werden vorgeschlagen. Der Landfriedensbruch und die Verhetzung sollen präzisiert, Tierquälerei strenger geahndet werden. Zusätzlich will man etwa die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung und die Zwangsverheiratung sanktionieren.

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