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„Niemals akzeptiert“

Knapp vor Weihnachten hat Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) bekanntgegeben, dass die Republik Österreich von der Bayerischen Landesbank (BayernLB) 3,5 Mrd. Euro wegen einer Täuschung im Rahmen der Notverstaatlichung der früheren Hypo Alpe-Adria einklagen werde. Der „Standard“ (Samstag-Ausgabe) zitiert nun aus der Klageschrift.

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Demnach fühle sich Österreich „falsch informiert, wenn nicht sogar listig in die Irre geführt“. Die Bayern hätten den Kapitalbedarf der Hypo zu niedrig angegeben und nicht aufgeklärt, dass ihre Refinanzierung gemäß Eigenkapitalersatzrecht „von einer Rückzahlungssperre erfasst war“. Dazu gibt es allerdings bereits Klagen und Gegenklagen, denn die Bayern werten das Geld als Kredit.

Hätte die Republik gewusst, wie es um die Hypo wirklich steht, hätte sie bestimmte Bedingungen im Notverstaatlichungsvertrag „niemals akzeptiert“. Kippen will man etwa das Zustimmungsrecht der Bayern zu Abspaltungen sowie die Garantie der Republik für BayernLB-Kredite, heißt es im „Standard“. Diese Haftung hat die Münchner Ex-Aktionärin inzwischen schon eingeklagt.

„Plötzlich damit konfrontiert“

Im Dezember 2009 sei man „plötzlich damit konfrontiert gewesen“, dass die Bayern die Hypo „fallen lasse“. Zwecks Insolvenzvermeidung sei die Notverstaatlichung „unvermeidlich“ gewesen. Dadurch, dass die Bayern auch noch 600 Mio. Euro „rechtswidrig“ aus der Hypo gezogen hätten, hätten die Bayern eine „Dynamik ausgelöst“, um der Republik „eine echte fundierte Kaufentscheidung nicht zu ermöglichen“, zitiert der „Standard“.

Die Republik argumentiert, sie hätte die Hypo angesichts der Zahlungsunwilligkeit der Deutschen und angesichts der Pleitegefahr sowieso verstaatlicht - aber die Bayern hätten mehr zahlen müssen. Laut „Standard“ rechnet Österreich vor, dass man bei der Verstaatlichung von einem Kapitalbedarf von 2,1 Mrd. Euro ausgegangen ist. Die Bayern zahlten 825 Mio. Euro ein, das sind 40 Prozent.

Österreich fordert 3,515 Milliarden

Tatsächlich habe der Kapitalbedarf laut Republik aber 10,85 Mrd. Euro betragen - und das hätten die Bayern gewusst. 40 Prozent davon entsprechen 4,34 Mrd. - abzüglich der bezahlten 825 Mio. bleiben 3,515 Mrd. Euro, die die Bayern nachzahlen sollen. Die BayernLB weist die Vorwürfe zurück, die Republik habe in der Klage keinen einzigen Beweis für den behaupteten „Wissensvorsprung“ angeboten. Dass eine Hypo-Pleite die Bayern 8,2 Mrd. Euro gekostet hätte und daher „keine realistische Option gewesen wäre“, das habe sich für die Republik erst später „erhellt“, heißt es in der Klage.

Vorerst keine Folgen für RBI, Erste und Co.

Die Ratingagentur Standard & Poor’s (S&P) geht derweil weiter davon aus, dass die Republik Österreich den systemrelevanten Banken des Landes im Notfall mit außerordentlicher Unterstützung unter die Arme greifen würde. Diese Einschätzung gelte auch nach dem Zahlungsmoratorium für die Heta, Nachfolgeinstitut der Kärntner Hypo, schrieb S&P am Freitagnachmittag.

Daher gebe es „keine unmittelbare Auswirkung auf Bankratings in Österreich“ durch die Maßnahme vom vorigen Wochenende, heißt es in einer Stellungnahme. Die Entscheidung der Republik, Zahlungen einzustellen und die Schulden für ein Bail-in (einen Schuldenschnitt) vorzubereiten, zeige zwar die wachsende Bereitschaft Österreichs, die Last von Bankenpleiten an Gläubiger weiterzugeben. Allerdings sei die Heta eine Abbaueinheit ohne Systemrelevanz.

„Zumindest kurzfristig“

„Zumindest kurzfristig“ hält es S&P für wahrscheinlich, dass die Behörden bei systemrelevanten Banken anders vorgehen würden als bei der Heta und dabei insbesondere Banken wie Erste Group, Raiffeisen Zentralbank Österreich (RZB), Raiffeisen Bank International (RBI) und Bank Austria außerordentliche Regierungsunterstützung zur Verfügung stellen würden.

Die schon seit Juni 2014 vergebene negative Kreditaussicht (CreditWatch placements with negative implications) für die Systembanken zeige bereits die wachsenden Zweifel von S&P über die künftige Sicherheit solcher Unterstützung. Die Zweifel beruhen auch auf den stärkeren Instrumenten zur Abwicklung von Banken. Dabei gebe es noch offene Fragen, wie die Bankenabwicklung in der Praxis funktionieren könne. Der aktuelle Kommentar sei aber keine Ratingaktion, hält S&P fest.

Moody’s: Kärnten-Haftung nichts wert

Die Heta dagegen wurde am Donnerstag weiter herabgestuft - und zwar von Moody’s. Bereits am Vortag hatte die US-Ratingagentur jenes für vorrangige und unbesicherte Schuldverschreibungen mit Kärntner Landesgarantie um mehrere Stufen auf „Ca“ herabgesetzt. Am Donnerstag folgten alle forderungsbesicherten Anleihen: Deren Bonitätsnote verschlechtert sich auf „Ba1“ von zuvor „Baa3“. Die Garantien des Bundeslandes Kärnten haben nach Ansicht der Moody’s-Analysten keinerlei Wert.

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