Nur „inoffizielle Stellungnahme“
Der geplante Schuldenschnitt bei der Abbaueinheit der Kärntner Hypo Alpe-Adria ist nach Ansicht von EU-Kommission und Europäischer Bankenaufsicht (EBA) rechtens. Das berichtete der „Standard“ Mittwochabend. Die knapp elf Milliarden Euro hohen Landeshaftungen von Kärnten seien dafür kein Hindernis.
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.
Finanzminister Hans Jörg Schelling hatte in einem Interview mit der „Kleinen Zeitung“ ja bereits gesagt, einen Weg finden zu wollen, um Kärnten Klagen wegen der Landeshaftungen zu ersparen. Mit dem neuen Abwicklungsgesetz könnte das nun möglich sein.
Seit Jahresbeginn ist das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) in Österreich in Kraft. BaSAG ist die nationale Umsetzung der EU-Bankenabwicklungsrichtlinie, die als Folge der Finanzmarktkrise 2008 ausgearbeitet wurde. Das Regelwerk komme, so eine vorläufige Analyse der EU-Kommission, im Fall der Hypo-Abbaueinheit Heta, zur Anwendung.
Aufsicht: Landeshaftung keine besicherte Forderung
Kritiker eines Schuldenschnitts und potenzielle Kläger hatten schon davor auf das Regelwerk verwiesen, das eine Ausnahme bei der Gläubigerbeteiligung bei besicherten Forderungen beinhaltet. Die Bankenbehörde EBA hat sich laut „Standard“ bereits Anfang Februar, nach Beschlussfassung des österreichischen Gesetzes zur Bankenabwicklung, mit der Frage befasst, ob eine Gläubigerbeteiligung angesichts der Landeshaftungen möglich ist.
In der Stellungnahme heißt es nun, dass Garantien eines Bundeslandes nicht als besicherte Forderung gesehen werden und diese damit von einem Schuldenschnitt nicht ausgenommen sind. Nur Verbindlichkeiten, die von der Bank selber mit Vermögenswerten besichert sind, seien von einem Schuldenschnitt ausgeklammert. Garantien und Haftungen eines Dritten können hingegen geschnitten werden.
Keine Rechtsverbindlichkeit
Diese Auskunft sei aber nicht rechtsverbindlich und müsste im Fall des Falles erst vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) ausgelegt werden. Vielmehr handle es sich um eine „inoffizielle Stellungnahme“ der Generaldirektion für Finanzstabilität und Kapitalmärkte der EU-Kommission. Auch die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat kürzlich darauf hingewiesen, dass zwar „echte Pfandbriefe“, mit einem Kapitalstock unterlegt, vom Schuldenschnitt ausgenommen seien, nicht aber die Papiere der Pfandbriefstelle, wo die Papiere nur Pfandbrief heißen.
Länder müssen geradestehen, wollen Geld vom Bund
Neben den Gläubigern trifft die Entscheidung der FMA und der Regierung, Zahlungen der Heta mit einem Moratorium zu belegen, auch die restlichen acht Landes-Hypos. Durch den Zahlungsausfall müssen sie und als deren Garantiegeber die Bundesländer über die Pfandbriefstelle einspringen. Bis Mai 2016 geht es um 800 Millionen, insgesamt um 1,2 Milliarden Euro, Die Bundesländer stehen zwar zu ihren Garantien, wollen aber vom Bund eine Beteiligung.
Zu diesem Schluss kam eine eilig einberufene Sitzung der Landesfinanzreferenten am Mittwoch. Der Vorsitzende Wolfgang Sobotka (Niederösterreich) unterstrich danach, dass die Pfandbriefstelle ihren Verpflichtungen - den Ausfall der Heta zu kompensieren - unverbrüchlich nachkommen werde. Die Länder als Haftungsgeber würden ebenfalls „dem Gesetz Genüge tun“. Hätten heute die Finanzreferenten nicht diese Verantwortung gezeigt, dann wäre morgen der Bankplatz Österreich ruiniert gewesen, sagte Sobotka.
Sobotka erinnert Kärnten an seine Verpflichtungen
Allerdings wollen die Länder nun ihre Belastungen gegenüber dem Bund geltend machen. Die Heta und damit deren Alleineigentümer Bund „werden nicht aus ihren Verpflichtungen entlassen“. Die Länder wollen daher nun „mit dem Finanzminister, der die Causa zu verantworten hat“ unverzüglich Verhandlungen aufnehmen. Sobotka erinnerte auch daran, dass die Haftungen des Landes Kärnten weiter bestehen.
Wie auf diese zurückgegriffen werden könnte, müsse erst besprochen werden. Finanzminister Hans Jörg Schelling habe davon gesprochen, dass er „Landeshaftungen herauskaufen“ wolle, so Sobotka. Aber die einzelnen Bundesländer hätten mit den Heta-Problemen nichts zu tun, das sei ein Problem des Eigentümers der Heta.
„Fühlen uns auf harte Probe gestellt“
Harsche Kritik gab es von Sobotka für die Nicht-Einbindung der Länder in die Entscheidung des Wochenendes für ein Moratorium: „Wir fühlen uns vom Finanzminister in der Zusammenarbeit auf eine harte Probe gestellt“, so gehe man nicht mit Partnern um, mit denen man auch Steuerreform und Finanzausgleich verhandeln will. Es „gebührt dem ordentlichen Ton, dass man bei so gravierenden Änderungen mit dem Partner spricht“, der dann die Kosten zu schultern habe.
Lange vorbereiteter Schritt?
Zugleich ist Sobotka überzeugt, dass der Bescheid der FMA lange vorbereitet war. So ein Schriftstück hätte innerhalb eines Wochenendes „niemals in dieser Form erstellt werden können“, sagte er. Auch habe Österreich ungewöhnlich rasch das Bankenliquidierungsgesetz der EU übernommen und ausgerechnet um Abbaueinheiten erweitert. Daraus schließt Sobotka, dass „es offensichtlich von langer Hand geplant war, diese Bank zu liquidieren“.
Sobotka glaubt auch, dass die Abbaueinheit Heta nicht wie offiziell verkündet Ende Oktober 2014 auf ein langes Bestehen hin gegründet worden ist. Die europäischen Regeln für die Bankenabwicklung seien „so geschwind wie selten zuvor“ umgesetzt und um Abbaueinheiten erweitert worden. Sie traten mit 1. Jänner 2015 in Kraft. Auch das sei „ein Indiz“. „Es war offensichtlich von langer Hand geplant, diese Bank zu liquidieren.“
„Eine einzige Katastrophe“
„Das ist eine einzige Katastrophe, was da in Kärnten passiert ist“, so Oberösterreichs Landeshauptmann Josef Pühringer (ÖVP) nach der Sitzung. Der Beschluss sei aber einstimmig gefasst worden. Auf die Frage, ob die neue Lage Auswirkungen auf die Steuerreform haben werde, verwies Pühringer darauf, dass zunächst die Landes-Hypos zahlen müssten. Weitere Auswirkungen auf die Steuerreform müssten „im Gesamten gesehen werden“.
Die Entscheidung von Bund und FMA, den Schuldendienst der Heta bis Mai 2016 einzustellen, hat bei den Ländern für Alarmstimmung gesorgt. Und zwar deshalb, weil deren Landesbanken mit der früheren Kärntner Landes-Hypo über ein gemeinsames Finanzierungsinstitut, die Pfandbriefstelle, verbunden sind. Fällt die Heta als Zahler aus - und das ist nun der Fall -, dann müssen die anderen Landes-Hypos einspringen. Insgesamt geht es um 1,2 Mrd. Euro, für die nun die anderen Landesbanken - und damit indirekt die Länder, die ihre Hypos mit Landesgarantien ausgestattet haben - haften.
Links: