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„Der Bund wird noch schlucken müssen“

Neues Milliardenloch, Zahlungsstopp und die Beteuerung, dass der Bund nicht für die knapp elf Milliarden Euro schweren Kärntner Landeshaftungen einstehen wird: In der Causa Hypo ist es zuletzt Schlag auf Schlag gegangen, und Experten sind sich einig, dass wohl mit weiteren Überraschungen zu rechnen ist.

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Aufgrund des „riesigen Abschreibungsbedarfs“ erwartet etwa der Bankenexperte Stefan Pichler von der Wirtschaftsuniversität (WU) Wien, dass trotz eines möglichen Schuldenschnitts noch weitere Staatshilfen für die mittlerweile als „Bad Bank“ Heta firmierende Kärntner Hypo Alpe-Adria notwendig sein könnte. „Irgendwas wird der Bund noch schlucken müssen“, so Pichler, der gleichzeitig aber nicht ausschließen wollte, dass es irgendwann vielleicht auch eine „Überraschung nach oben“ geben könnte.

Konkurs wäre „Maximalschaden“

Ausgeschlossen sei eine solche aber im Konkursfall, vor dem Pichler offen warnt. Der genannte Grund: Bei einer Insolvenz der Abbaugesellschaft Heta wäre „alles sofort fällig, nämlich alle Forderungen und Haftungen. Die Derivatverträge fliegen in die Luft.“ Der Schaden für den Steuerzahler wäre dem Experten zufolge dann maximal - zudem wäre dann auch keine zeitliche Flexibilität mehr gegeben.

Verwiesen wurde von Pichler in diesem Zusammenhang auf das neue Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG). Um eine Insolvenz einer Bank zu vermeiden, sei diesem zufolge sehr wohl ein behördlich verordneter Zahlungsstopp möglich. Kritik übte Pichler dennoch an der Krisenpolitik der Regierung, der Abbau der Hypo ist aus seiner Sicht mit sieben Jahren Verspätung angegangen worden.

„Es wird spannend“

So wie andere Experten rechnet auch Pichler nun mit weiteren rechtlichen Schritten von Gläubigerseite. Die vom Schuldenmoratorium bis Mai 2016 betroffenen Anleihengläubiger mit einem Volumen von knapp 1,9 Milliarden Euro und Kärntner Landeshaftung werden demnach wohl rechtliche Konsequenzen ziehen und sich an das Land Kärnten wenden. „Es wird spannend, ob Kärnten das zahlt oder sich verweigert“, so Pichler weiter.

Weitere Fragezeichen in der Causa Hypo ortet auch der Bankenfachmann Gottfried Haber von der Donau-Universität Krems. Ihm zufolge ergibt das für die Heta verkündete Moratorium für Zahlungen als Teil der Abwicklung einer Bank, die in Schwierigkeiten gekommen ist, zwar durchaus Sinn. Im konkreten Fall sei es allerdings schwer zu verstehen, räumte er im ORF-„Mittagsjournal“ ein, weil die Heta ja schon eine Abbaueinheit sei.

Damit sei die Heta kein klassischer Fall des Abwicklungsregimes. Wie sich allerdings die Entscheidungen vom Wochenende langfristig auswirken, „hängt davon ab, was die Gläubiger tun“, so Haber, der nun ebenfalls mit rechtlichen Konsequenzen rechnet. Die Gläubiger hätten nun wohl keine andere Wahl, als den Rechtsweg zu beschreiten - sonst hätten sie auch mit ihren eigenen Organen Probleme. Nun müsse man die Finanzmärkte überzeugen, dass jetzt alles anders ist als früher und nicht wie bisher die Garantien von Kärnten gelten.

Technisch „alles korrekt“

Technisch sei zwar alles korrekt abgewickelt, so die Einschätzung Habers, aber die Frage bleibe, ob die Heta als Bank behandelt werden kann. Käme eine Insolvenz, dann würde auch der Verkauf der Südosteuropa-Töchter der Hypo an den US-Fonds Advent und die EBRD wackeln. Allerdings sei die Debatte, ob es sich um eine Insolvenz handelt oder nicht, „akademisch“. Denn am Ende bleibe, dass die Bank nicht mehr lebensfähig sei und liquidiert werde.

Gläubigerbeteiligung als Lückenschließer?

Helmut Ettl von der Finanzmarktaufsicht (FMA) wollte in einem ORF-„Runden Tisch“ zum Thema Hypo am Montagabend unterdessen keine Prognose darüber abgeben, ob weitere Steuergelder in der Causa Hypo fließen werden. Ettl verwies vielmehr auf Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP), der die FMA nicht nur mit der Heta-Abwicklung beauftragt, sondern auch deutlich gemacht habe, dass er nicht vorhabe, noch einen Euro Steuergeld in die Heta zu stecken.

Nun gelte es für die FMA, alles zu tun und Überlegungen anzustellen, wie nach dem Ablauf des Moratoriums die Deckungslücke zu schließen ist. Als eine Möglichkeit wurde von Ettl hier auch eine Gläubigerbeteiligung in den Raum gestellt. Zu den drei zentralen und auch vom Gesetz vorgegebenen Zielen der FMA zähle neben der Gleichbehandlung der Gläubiger und Erhaltung der Stabilität des Finanzplatzes dabei nicht zuletzt, „die Steuerzahler zu schonen“.

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