Auch Bundesbehörden klagen Ferguson-Schützen nicht an
Der US-Polizist, der in Ferguson (Missouri) einen unbewaffneten schwarzen Teenager erschossen und damit schwere Proteste ausgelöst hat, wird auch von den Bundesbehörden nicht angeklagt. Es gebe keine Beweise, die gegen die Aussage des weißen Beamten sprächen, teilte das Justizministerium gestern in Washington mit.
Darren Wilson hatte gesagt, dass er sich zum Zeitpunkt der Tat von dem Jugendlichen Michael Brown bedroht gefühlt habe. Deshalb habe er auf ihn geschossen.
Für eine Verletzung der Bürgerrechte durch Wilson gebe es keine gerichtsfesten Beweise, teilte das Ministerium mit. Die Aussage des Polizisten, er habe aus Notwehr auf den unbewaffneten Teenager geschossen, könne nicht widerlegt werden. Das Justizministerium stellte das Verfahren ein. Vergangenen November hatte bereits eine sogenannte Grand Jury aus Laienrichtern entschieden, dass die Beweise für eine Anklage wegen eines Tötungsdelikts nicht ausreichen.
Teenagertod löste Unruhen aus
Wilson hatte Anfang August in Ferguson, einer Vorstadt von St. Louis im Bundesstaat Missouri, den 18-jährigen Brown bei einem Handgemenge erschossen. Der Tod des Teenagers und der spätere Verzicht einer Anklage gegen den Polizisten führten in Ferguson und zahlreichen anderen Städten der USA zu teils gewalttätigen Protesten. An dem Fall entzündete sich eine landesweite Debatte über Rassismus und Polizeigewalt. Die mehrheitlich afroamerikanische Bevölkerung von Ferguson fühlt sich von der überwiegend weißen Polizeitruppe systematisch diskriminiert.