Nationalrat beschließt Islamgesetz und ÖIAG-Reform

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Das über Monate kontroversiell diskutierte Islamgesetz passiert in dieser Woche den Nationalrat. Geregelt werden im Islamgesetz unter anderem Ansprüche auf Seelsorge beim Bundesheer, in Strafanstalten und Krankenhäusern sowie ein eigenes Theologiestudium, gesetzliche Feiertage und Lebensmittelbestimmungen.

Allerdings gibt es auch jene Punkte, die nicht allen muslimischen Organisationen gefallen, etwa dass Vereine nicht aus dem Ausland finanziert werden dürfen und dass religiöse Funktionsträger aus dem Ausland ihre Funktion nur noch bis zu ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes ausüben dürfen.

ÖIAG wird zu ÖBIB

Neben dem Islamgesetz kann der Nationalrat am Mittwoch ein zweites sehr lange diskutiertes Thema abhaken, die Neuorganisation der ÖIAG. Der große Wurf ist es letztlich nicht geworden, sondern nur eine Neuaufstellung der Organe, durch die der Staat wieder echten Zugriff auf die Beteiligungsholding erhält.

Denn die ÖIAG, die künftig Österreichische Bundes- und Industriebeteiligungen GmbH (ÖBIB) heißt, wird zur GmbH umgewandelt, der sich selbst erneuernde und beständig in der Kritik stehende Aufsichtsrat fällt weg. Stattdessen wird ein Nominierungskomitee etabliert, das die Beschickung der Aufsichtsräte in die Beteiligungen, also im Wesentlichen Post, OMV und Telekom Austria, regelt.